Kantonsrat: GPK - Bericht über die Prüfung des Controllings im Bereich des Departements des Innern verabschiedet
20.11.2002 - Solothurn – Die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrates (GPK) hat unter dem Präsidium von Manfred Baumann (SP, Nennigkofen), ihren Bericht über die Prüfung des Controllings im Bereich des Departements des Innern zuhanden des Solothurner Kantonsrats verabschiedet.
Seit Januar 2001 hat sich die GPK mit dem Thema «Controllingprozess und dessen Auswirkungen» beschäftigt. Sie hat ihre Erkenntnisse sowie Empfehlungen in einem Bericht zusammengefasst, den sie dem Kantonsrat vorlegt. Die Kommission stellt fest, dass die Einführung des Controllings grundsätzlich auf guten Wegen ist. Sie befürchtet aber, dass der Kompatibilität über die Amts- und insbesondere Departementsgrenzen hinweg zu wenig Beachtung geschenkt wird. Das Controlling ist so zu gestalten, dass es die Führung effektiv unterstützt, es darf nicht zum Selbstzweck verkommen. Controlling macht nur Sinn, wenn konkrete und messbare Ziele vorgegeben sowie Indikatoren zur Verfügung gestellt werden, die geeignet sind, über den Grad der Zielerreichung Auskunft zu geben. Die GPK empfiehlt dem Regierungsrat deshalb, flächendeckend verwaltungsweit ein möglichst einheitliches Controllingsystem einzuführen, das Berichtswesen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen, die qualitativen Aspekte und politischen Vorgaben sowie das Benchmarking im Rahmen der Berichterstattung und des Controllings stärker zu gewichten und die Indikatoren in der Richtung weiter zu entwickeln, dass sie vermehrt in transparenter und nachvollziehbarer Weise Qualitätsaspekte zum Ausdruck bringen.
Ferner hat sich die GPK mit den Semesterberichten 2002 und dem Bericht der WOV-Projektleitung (wirkunsorientierte Verwaltungsführung) beschäftigt. Sie hat sich insbesondere mit Blick auf den politischen Indikator «Miliztauglichkeit des Berichtswesens» eingehend mit den Berichten befasst. Befriedigt hat die Kommission festgestellt, dass Schritte unternommen wurden, welche Verbesserungen in Hinblick auf ein möglichst miliztaugliches System bedeuten. Das Ziel ist, dem Parlament die richtigen Informationen in der richtigen Form und Menge zur richtigen Zeit zur Verfügung zu stellen.