Sozialhilfe: Anpassung an die Teuerung!

20.11.2002 - Solothurn - Der Regierungsrat hat entschieden den Lebensunterhalt bei den Richtsätzen zur Bemessung der wirtschaftlichen Hilfe entsprechend den Vorgaben der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) um zwei Prozent der Teuerung anzupassen.

Kernaufgabe der Sozialhilfe ist es, die wirtschaftliche Existenz zu sichern und die Integration in das wirtschaftliche und soziale Leben zu unterstützen. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), in der die kantonalen Sozialhilfebehörden zusammengeschlossen sind, hat hierzu Richtlinien erlassen. Für den Kanton Solothurn gelten diese Richtlinien aufgrund der Vollzugsverordnung zum Sozialhilfegesetz grundsätzlich als verbindlich.

Vor einem Jahr hat die SKOS entschieden, dass der Grundbedarf für den Lebensunterhalt im gleichen Rhythmus wie die Ergänzungsleistungen der Teuerung angepasst werden. Massgeblich ist hierbei der SKOS-Index, der in den letzten beiden Jahren um 1,2% angestiegen ist.

Gleichzeitig wurde festgehalten, dass die bis September 2000 aufgelaufene Teuerung von 0,8% bei der nächsten Anpassung berücksichtigt werden soll. Gemäss Beschluss des Bundesrates werden die AHV-IV Renten auf den 1. Januar 2003 erhöht. Damit werden auch die Ergänzungsleistungen angehoben.

Gestützt darauf hat der Regierungsrat die solothurnischen Richtsätze beim Lebensunterhalt bei den Sozialhilfeleistungen entsprechend den Vorgaben der SKOS um zwei Prozent angepasst.