Steuererleichterungen für Rentner

23.10.2002 - Solothurn - Der Regierungsrat hat weitergehende Steuererleichterungen für AHV- und IV-Rentner ab dem Jahr 2003 beschlossen. Damit trägt er der Kritik weitgehend Rechnung, die der vollen Besteuerung der Renten erwachsen ist.

AHV- und IV-Rentner mit bescheidenem Reineinkommen können heute in der Steuererklärung einen Abzug von bis zu 5'000 Franken vornehmen. Der Regierungsrat hat nun die Grenze bis zu der der volle Abzug gewährt wird, angehoben. Verheiratete können den entsprechenden Sozialabzug neu bis zu einem Reineinkommen von 32'000 Franken (bisher 30'000 Franken) geltend machen. Für Alleinstehende wird das massgebende Reineinkommen stärker erhöht, nämlich auf 24'000 Franken (bisher 20'000 Franken). Der Sozialabzug bleibt unverändert. Dank der höheren Einkommenslimiten wird der Abzug für viele Rentner demnach angehoben.

Seit 2001 werden AHV- und IV-Renten zu 100 Prozent besteuert. Bis dahin waren nur 80 Prozent steuerbar. Um die Auswirkungen des Wechsels abzufedern, wurden die Einkommenslimiten schon auf das Jahr 2001 hin erhöht. Die Steuererhöhung fiel trotzdem für viele Rentner zu stark aus.

Mit der erneuten Erhöhung dieser Limiten wird der Kritik weitgehend Rechnung getragen. Die vom Regierungsrat beschlossene Massnahme gilt erstmals für die Steuererklärung 2003 (auszufüllen im Jahr 2004).