Änderung der Tierseuchenverordnung - Ja mit Vorbehalten

11.09.2002 - Solothurn - Der Regierungsrat hat sich in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement mit der geplanten Anpassung der eidgenössischen Tierseuchenverordnung an laufende Entwicklungen und Erkenntnisse grundsätzlich einverstanden erklärt. Nicht einverstanden ist er jedoch mit der Absicht, dass die Vorschriften für die Verfütterung von Speiseabfällen derart verschärft werden, dass sie de facto nicht mehr verwendet werden können.

Ein Vorschlag des Vernehmlassungspaketes betrifft die Bekämpfung von zwei Lungenkrankheiten der Schweine. Der Kanton Solothurn und einige weitere Kantone bekämpfen die beiden Krankheiten bereits seit längerer Zeit mit Erfolg. Dank der Abwesenheit dieser Krankheiten sind die Schweine weniger anfällig für weitere Krankheiten. Der Medikamenten-Einsatz kann dadurch massiv vermindert werden, was wiederum der Lebensmittelsicherheit und dem Vertrauen der Konsumenten in das Lebensmittel Fleisch förderlich ist. Nun soll die Bekämpfung gesamtschweizerisch vorgeschrieben werden.

Nicht einverstanden ist der Regierungsrat mit der Absicht, dass die Vorschriften für die Verfütterung von Speiseabfällen derart verschärft werden, dass sie de facto nicht mehr verwendet werden können. Er erachtet es als richtig, dass bei Einhaltung der Vorschriften jegliche Gefahr der Seuchenübertragung gebannt wird. Die Wiederverwertung von wertvollen Futtergrundlagen soll aber weiterhin gesichert bleiben.

Der Regierungsrat stellt in seiner Vernehmlassung auch fest, dass die Tierseuchenbekämpfung und die Überwachung verschiedener Tierkrankheiten von Jahr zu Jahr zu steigenden Kosten führe. Im Sinne der Tiergesundheit und der Lebensmittelsicherheit der Produkte, die von unseren Tieren stammen, seien diese Aktivitäten aber zu unterstützen. Er regt aber an, die Kostenregelung, wie sie im Tierseuchengesetz verankert ist, zu Gunsten der Kantone zu überdenken.