Fortschritte bei der Verarbeitung von Ergänzungsleistungen
25.09.2002 - Solothurn – In den ersten acht Monaten hat die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn nahezu doppelt so viele Neuanmeldungen bearbeitet wie in der gleichen Vorjahresperiode. Das angestrebte Ziel der Ausgleichskasse, 90% der Neuanmeldungen innerhalb von drei Monaten zu erledigen, dürfte im Verlaufe des ersten Semesters im nächsten Jahr erreicht werden.
In einer Medienmitteilung vom August 2001 hatte die Ausgleichskasse über Rückstände bei der Bearbeitung von Neuanmeldungen und die realisierten und geplanten Schritte orientiert. Die in der Zwischenzeit eingetretenen Verbesserungen sind auf verschiedene griffige Massnahmen zurückzuführen. Zu den wichtigsten gehören die Vereinfachung von Abläufen innerhalb der Abteilung Ergänzungsleistung, die Entlastung durch temporäre Kräfte bei der Verarbeitung von Krankenkosten, die realisierte Einführung von ELAR (Elektronisches Work-Flow-System) im September 2001 mit einer Vereinheitlichung und Vereinfachung der Abläufe, eine Leistungsvereinbarung mit dem Katasteramt im Zusammenhang der Erstellung von Verkehrswertschätzungen von Liegenschaften, der Beizug eines zweiten Zahnarztes für die Beurteilung von Kostenvoranschlägen, die Neuordnung der Zweigstellenorganisation, der vermehrte verantwortungsvolle Einbezug von Zweigstellen und die Ausbildung der Mitarbeitenden unserer Zweigstellen.
Ende August 2002 waren 570 Neuanmeldungen pendent, davon 122 älter als drei Monate. Die Ausgleichskasse ist sich bewusst, dass oft nach einem Eintritt ins Seniorenheim hohe Kosten entstehen, die bei einem späten Entscheid der Ausgleichskasse Unannehmlichkeiten bei den betroffenen Familien oder Einwohnergemeinden verursachen, weil Geldmittel bevorschusst werden müssen. Wenn Ergänzungsleistungen von der Ausgleichskasse zugesprochen werden, erfolgen die Auszahlungen grundsätzlich rückwirkend.
Andererseits müssen die oft komplexen Neuanmeldungen sorgfältig geprüft werden, damit keine Steuergelder verschleudert werden. Die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn verspricht sich, mit einer Segmentierung der Kundschaft den speziellen Gegebenheiten noch besser Rechnung zu tragen.
Aufgrund der heutigen Entwicklung dürfte sich die Pendenzenlage im ersten Semester 2003 normalisieren, sofern keine unvorhersehbaren Faktoren eintreten.
Wer bekommt Ergänzungsleistungen?
Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben unter anderem AHV- oder IV-Renterinnen und Rentner sowie Behinderte, die während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten, und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das weitere Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Die Ergänzungsleistungen sind keine Almosen. Entsprechende Informationen und Merkblätter können bei der zuständigen Stelle bei Ihrer Gemeindeverwaltung (AHV-Zweigstelle) bezogen werden.
Wer ist die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn?
Die AK SO ist eine öffentlich-rechtliche, selbstständige Organisation; ihr Hauptgeschäft ist die erste Säule. Zu ihren Dienstleistungen gehören auch übertragene Aufgaben wie zum Beispiel die Ergänzungsleistungen, die individuelle Prämienverbilligung oder die kantonalen Kinderzulagen. Auftraggeber sind der Bund und der Kanton Solothurn.