Grundsätzliches Nein zur Änderung des Fernmeldegesetzes

25.09.2002 - Solothurn – Der Regierungsrat lehnt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die Revision des Fernmeldegesetzes und seiner Ausführungsbestimmungen in zentralen Punkten, namentlich die Entbündelung der letzten Meile, ab.

Das seit 1998 geltende Fernmeldegesetz soll neu an die EU-Richtlinien angepasst werden. Diese sehen vor, dass der Zugang vom letzten Knotenpunkt der Telefongesellschaft zu den Haushalten, die sogenannte letzte Meile, allen Telefonanbieterinnen geöffnet werden soll.

Eine solche Entbündelung ist nach Meinung des Regierungsrates momentan nicht notwendig, weil nicht berücksichtigt werde, dass aufgrund des geltenden Wettbewerbsrechts bereits ein gut funktionierender Wettbewerb existiert. Somit erachtet er auch die vorgesehenen Einflussnahmen durch die Eidg. Kommunikationskommission (ComCom) und das BAKOM mit ihren vorgängigen Ueberprüfungen und Genehmigungen der Standardangebote der marktbeherrschenden Fernmeldedienstanbieterinnen als zu interventionistisch. Er bezweifelt auch, dass die Grundversorgung nach der Revision auf gleich ausreichendem Niveau gewährleistet wird – vor allem in den Randgebieten.

Die Entbündelung des Teilnehmeranschlusses der marktbeherrschenden Anbieterin stellt für den Regierungsrat einen schweren Regulierungseingriff in Eigentum und Markt dar. Eine solch schwerwiegende Massnahme wäre für ihn nur durch einen Entscheid auf Gesetzesstufe gerechtfertigt und nicht über den vorgesehenen Verordnungsweg.

Dagegen begrüsst der Regierungsrat die im Entwurf enthaltene Vorschrift zur gemeinsamen Benützung von bestehenden Sende- und Empfangsanlagen aus raumplanerischen und umweltschutzrechtlichen Gründen.