Ja zur Aufhebung der Betriebssparkassen
04.09.2002 - Solothurn - Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidg. Finanzdepartement dem Vorschlag zu, im Rahmen einer Revision der Bankenverordnung die Betriebssparkassen aufzuheben. Nur so können die Einlagen der Arbeitnehmer in Zukunft gewährleistet werden.
Nicht zuletzt unter dem Eindruck des Swissair-Debakels schlägt das Eidg. Finanzdepartement in einer Vernehmlassung vor, die Betriebssparkassen aufzuheben. Zu diesem Zweck müsste aber die Bankenverordnung geändert werden.
Der Regierungsrat unterstützt dieses Vorhaben, weil die Betriebssparkassen für die Arbeitnehmer ein grosses Risiko darstellen. Einleger bei Betriebssparkassen verfügen nämlich im Konkurs bzw. in der Nachlassstundung lediglich über eine Drittklassforderung. Diese Kassen unterstehen zudem nicht der Aufsicht der Eidg. Bankenkommission. Die Einlagen dienen dem entsprechenden Unternehmen zur Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit und sind demzufolge mit dem Schicksal des Unternehmens auf Gedeih und Verderben verbunden.
Für den Regierungsrat kommt eine Überwachung dieser Betriebssparkassen durch die Eidg. Bankenkommission nicht in Frage. Dazu würden ihr die personellen Ressourcen und das notwendige spezifische Fachwissen fehlen und sie verfügten nicht über das nötige Instrumentarium, um die kommerziellen Risiken der untrennbar mit der Kasse verbundenen Betriebe zu beurteilen.
Dass das Eidg. Finanzdepartement unter diesen Umständen zum Schluss kommt, dass nur durch die Aufhebung der Betriebssparkassen die Sicherheit der Einlagen der Arbeitnehmer in Zukunft gewährleistet werden kann, ist für den Regierungsrat sehr gut nachvollziehbar.