Kantonsrat: AWA-Expertenbericht: Massnahmen integral umsetzen

13.09.2002 - Solothurn – Die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates nahm vom Schlussbericht der Administrativuntersuchung im Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Kenntnis. Sie stellt sich hinter die vom Regierungsrats beschlossene integrale Umsetzung der Empfehlungen der externen Experten. Im Weiteren verlangt die FIKO, dass sie über das Ergebnis der Organisationsüberprüfungen in allen Departementen umfassend orientiert werde. Als Aufsichtskommission will sie die Revisionsberichte der kantonalen Finanzkontrolle noch intensiver begleiten.

Die Finanzkommission liess sich von den beiden externen Experten der Firma PricewaterhouseCoopers nochmals über das Ergebnis der vom Regierungsrat eingeleiteten Administrativuntersuchung orientieren. Später konnten sich auch der Departementsvorsteher Thomas Wallner und Amtschef Jonas Motschi zum Sachverhalt äussern. In der Diskussion, die kritisch aber sachlich verlaufen ist, standen Fragen bezüglich des dem Kanton entstandenen Schadens, des Regresses und der sich aufdrängenden Massnahmen im Vordergrund. Einig war man sich darin, dass bis heute erst ein nachgewiesener Schaden von 900'000 Franken einer konkursiten Firma entstanden ist. Die Finanzkommission geht davon aus, dass dieser Verlust möglicherweise auch eingetreten wäre, wenn der Finanzierungsbeitrag auf dem ordentlichen Wege gewährt worden wäre. Weitere Verluste werden in der Grössenordnung von 300 – 600‘000 Franken eingeschätzt. In der Frage, ob der entgangene Zinsertrag aus den vom AWA direkt zinsfrei gewährten Darlehen als Schaden zu bewerten ist, gehen die Meinungen der Experten und der Finanzkontrolle auseinander. Auch die FIKO konnte diese Frage nicht schlüssig beantworten. Eine ordentliche und rechtskonforme Abwicklung hätte wohl, das ihre Einschätzung, dazu geführt, dass die vom AWA eingeführte Vorschusspraxis hinterfragt worden wäre. Für die FIKO stellten diese Darlehen, auch wenn sie ordentlich abgelaufen wären, grundsätzlich ein Risiko dar, weil die Solvenz der Projektträger nie eindeutig ermittelt werden kann.

Was die Regressfrage anbetrifft, musste die Kommission zur Kenntnis nehmen, dass aus der Sicht der Experten nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig Dienstpflichten verletzt wurden und somit strafrechtlich relevante Handlungen den involvierten Personen nicht nachgewiesen werden können. Daher hätte eine Klage seitens des Kantons vor Gericht kaum eine Chance. Zum Rückzug der Klagen äusserte sich die FIKO nicht, weil dies in der Verantwortung des Regierungsrates liegt.

Für die Kommission stand vor allem im Vordergrund, dass die Empfehlungen der Experten und die Beschlüsse des Regierungsrates auf Departements- und Amtsstufe rasch umgesetzt werden, um eine Wiederholung solcher Vorkommnisse in Zukunft auszuschliessen. Mit Genugtuung hat sie daher davon Kenntnis genommen, dass der Regierungsrat den vorgeschlagenen Massnahmen ohne Einschränkung zustimmt und diese integral und unverzüglich umsetzen will. Die Finanzkommission wünscht, dass sie über das Ergebnis der Organisationsüberprüfungen in den übrigen Departementen auf dem Laufenden gehalten wird. Die FIKO hat sich als Aufsichtskommission zusätzlich vorgenommen, die Revisionsberichte und die darin aufgezeigten Massnahmen der Finanzkontrolle noch intensiver zu begleiten. Sie legt insbesondere Wert darauf, dass die Umsetzung von Revisionsmassnahmen und das Controlling eine Führungsaufgabe auf Departements- und Amtsstufe darstellen.