Kantonsrat: GPK - Prüfung Steueramt
25.09.2002 - Solothurn – In einer Aussprache mit Vertretern des Steueramts hat sich die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrats (GPK) aufzeigen lassen, welche Auswirkungen auf die Tätigkeit des Steueramts vor allem im Zusammenhang mit der Umstellung auf die Gegenwartsbemessung feststellbar sind.
Im Rahmen ihres Auftrags, in jedem Jahr einzelne Dienststellen der kantonalen Verwaltung einer Prüfung zu unterziehen, hat sich die GPK unter dem Präsidium von Manfred Baumann (SP, Nennigkofen) mit dem Steueramt befasst. Die Kommission liess sich aufzeigen, welche Auswirkungen auf die Tätigkeit des Amts vor allem im Zusammenhang mit der Umstellung auf die Gegenwartsbemessung feststellbar sind.
Wer am 31. Dezember eines Jahres im Kanton Wohnsitz hat, ist für das ganze Jahr steuerpflichtig, wer den Kanton vor dem 31. Dezember verlässt, bezahlt die gesamte Steuer am neuen Ort. Das gleiche gilt auch bei Wechseln im Zivilstand. Dies führt zu einem Mehraufwand für das Steueramt, unter anderem weil vermehrt Beiträge, die im Rahmen des Vorbezugs geleistet werden, wieder rückerstattet werden müssen. Wegen des Stichtages vom 31. Dezember ist es systembedingt auch nicht möglich, die definitive Einschätzung noch in dem Jahr zuzustellen, für welches die Steuern geschuldet sind. Es ist auch nicht mehr möglich, Verrechnungssteuerguthaben am Vorbezug anzurechnen. Deshalb hat das Steueramt Weisung erteilt, Steuererklärungen von Personen mit Verrechnungssteuerguthaben zuerst zu bearbeiten. Materiell hat sich hingegen nichts geändert. Die GPK konnte weiter zur Kenntnis nehmen, dass die Umstellung auf die Gegenwartsbesteuerung keine organisatorischen Änderungen beim Steueramt nötig gemacht hat und dass der Mehraufwand bisher ohne Personalaufstockung bewältigt wurde.
Ferner hat die GPK die Berichte von Price Waterhouse Coopers und der Finanzkontrolle in Sachen Amt für Wirtschaft und Arbeit Kenntnis genommen und wird ihre Beratung darüber in der Sitzung vom 19. November 2002 fortsetzen.