Kantonsrat: Justizkommission - Ja zur Planung eines Psychiatriegefängnisses und baulichen Sofortmassnahmen im Schachen
20.09.2002 - Solothurn– Die Justizkommission (JUKO) hat unter der Leitung von Herbert Wüthrich (SVP, Gerlafingen) einem Objektkredit von 550'000 Franken zur Planung einer neuen Anstalt im Rahmen der Zusammenlegung der Strafanstalt "Schöngrün" und des Therapiezentrums "Im Schache" einstimmig zugestimmt. Gleichzeitig unterstützt sie einstimmig die Bewilligung eines Objektkredites von 3,78 Mio. Franken für bauliche Sofortmassnahmen für die Erhöhung der Sicherheit im Therapiezentrum "Im Schache". Der Kantonsrat wird alle Geschäfte voraussichtlich in der November-Session abschliessend beraten.
Die beiden bestehenden Anstalten "Schöngrün" und "Schachen" sollen in der Form einer multifunktionalen Konkordatsanstalt auf dem Areal des heutigen Therapiezentrums "Im Schache" zusammengelegt werden. Die Plätze würden aufgeteilt auf 60 Plätze für Strafvollzug (ehemals Schöngrün) und 30 Plätze für Massnahmenvollzug (Schachen). Es ist vorgesehen, im Jahre 2003 einen Projektwettbewerb durchzuführen und dem Kantonsrat, voraussichtlich im Jahr 2005, eine Bauvorlage über die dann zu verwirklichende "neue Anstalt" zu unterbreiten. Die früheste Inbetriebnahme wäre somit per Ende 2007 möglich.
Zur Verbesserung der heute schlechten Auslastung ist mit der Neuausrichtung des Therapiezentrums als Psychiatriegefängnis im bestehenden Schachen sofort zu beginnen. Diese Neuausrichtung bedarf einer Teilrevision des kantonalen Strafvollzugsgesetzes. Um die Voraussetzung zu schaffen, damit Massnahmen nach Artikel 43 des Schweizerischen Strafgesetzbuches in der Anstalt Schachen oder in einer kantonalen psychiatrischen Klinik vollzogen werden können, stimmte die JUKO der kantonalen Gesetzesänderung einstimmig zu.
Die bauliche Sicherheit ist in Anbetracht der neuen Insassen (gefährliche therapierbare und nicht therapierbare behandlungsbedürftige Täter) sofort erheblich zu erhöhen. Die baulichen Anlagen sollen Sicherheiten schaffen:
- im Verhältnis zur Öffentlichkeit (Ausbruchsicherheit)
- im Verhältnis Insassen/Personal und
- unter den Insassen selber
Dafür ist ein Sicherheitsring und zusätzliche Massnahmen an der bestehenden Gebäudestruktur erforderlich. Der Sicherheitszaun und dessen flankierende Massnahmen an den bestehenden Gebäuden (Elektro-, Video-, Monitoranlagen, Umlegung der bestehenden Zufahrtsstrasse etc.) sind als bauliche Sofortmassnahmen zu sehen. Die Lösung ist architektonisch so ausgestaltet, dass sie das definitive Projekt, also die noch zu planende Zusammenlegung der beiden Anstalten nicht präjudiziert und gleichzeitig den aktuellen Sicherheitsanforderungen von Konkordat und Einweisern genügt.
Die JUKO hat im weiteren folgenden Geschäften zugestimmt:
- Aufhebung der Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über das Filmwesen (an Stelle der altrechtlichen kantonalen Betriebsbewilligungen für Kinos tritt die Pflicht zur Eintragung in das öffentliche Register des Bundes. Der Kanton hat diesbezüglich keine Kompetenzen mehr).
- Verpflichtungskredit für den Beitritt zur Verwaltungsvereinbarung zum koordinierten Vorgehen bei der Bekämpfung der Internetkriminalität (Bund will gemeinsam mit den Kantonen eine nationale Koordinationsstelle zur effizienteren Bekämpfung der Internet-Kriminalität schaffen).
Der Kantonsrat wird alle Geschäfte voraussichtlich an der November-Session abschliessend beraten.