Reformprojekt SO+: Regierung beschliesst weitere Massnahme
25.09.2002 - Solothurn – Der Regierungsrat hat die Umsetzung der SO+ Massnahme Nr. 53 beraten und zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Die Vorlage definiert die Beitrags-leistungen der Gemeinden und des Kantons zu Gunsten des Waldes neu. Die Umsetzung mit einem Spareffekt für den Kanton von 900'000 Franken erfordert eine Änderung des Waldgesetzes.
Die Umsetzung der SO+ Massnahme Nr. 53 betrifft den Bereich Wald und insbesondere die Neudefinition der Beitragsleistungen der Gemeinden und des Kantons zu Gunsten des Waldes. Mit der Erhebung des bereits vom Solothurner Volk mit der Annahme des Waldgesetzes 1995 beschlossenen "Wald-Fünflibers" der Einwohnergemeinden als Beitrag für die von den Waldeigentümern erbrachten gemeinwirtschaftlichen Leistungen kann sich der Kanton jährlich um 900'000 Franken entlasten. Mit der definitiven Einführung des "Wald-Fünflibers" tragen damit alle Waldbenutzer, von den Spaziergängern über die Jogger bis zu den Pilzsammlern einen Beitrag für den Wald. Indem die Abgabe der Einwohnergemeinden von fünf Franken pro Einwohner durch den Kanton erhoben wird und die Beiträge an konkrete und nachvollziehbare forstliche Leistungen gebunden sind, können beim Bund zusätzliche Beiträge ausgelöst werden. Dadurch können den Waldeigentümern künftig rund 700'000 Franken mehr pro Jahr zur Verfügung gestellt werden.
Die Berücksichtigung der ausserordentlich schwierigen wirtschaftlichen Situation, in der sich die Waldeigentümer vor allem als Folge des Ereignisses Lothar befinden, hat den Regierungsrat bewogen die ursprüngliche Sparvorgabe von 1,7 Mio Franken zu halbieren.
Ebenso schlägt er vor auf die Wiedereinführung einer Bewirtschaftungsabgabe bei den öffentlichen Waldeigentümern zu verzichten. Die Umsetzung der SO+ Massnahme Nr. 53 ist jedoch nur mit einer Änderung des Waldgesetzes realisierbar.