Solothurner Strafvollzug - Electronic Monitoring wird eingeführt
25.09.2002 - Solothurn - Der Regierungsrat hat beschlossen, auf das Jahr 2003 im Strafvollzug die elektronische Ueberwachung (Electronic Monitoring) einzuführen. Vorgesehen ist diese Form des Strafvollzugs z.B. bei Verbüssung von Freiheitsstrafen wegen Verkehrsdelikten bis zu maximal 18 Monaten. Der Beschluss bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Gestützt auf die guten Erfahrungen im In- und Ausland will der Regierungsrat ab 2003 im Kanton Freiheitsstrafen mittels elektronischer Ueberwachung (Electronic Monitoring) vollziehen. Er hat eine entsprechende Verordnung, die noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, beschlossen. Vorerst wird die Ausrüstung für zehn Teilnehmer angeschafft.
Wer seine Freiheitsstrafe unter Electronic Monitoring absolvieren will, hat ein Gesuch zu stellen. Die notwendigen Vollzugshandlungen vor Ort übernimmt die Bewährungshilfe. Sie instruiert und überwacht die Person während des Vollzuges der Strafe. Dabei werden die Arbeitszeiten definiert, während welchen die Person das Haus verlassen darf. Die übrige Zeit steht die Person unter Hausarrest. Bei Verstössen droht die Rückversetzung in eine Anstalt.
Die Ueberwachung erfolgt mittels eines elektronischen Chips der am Fussgelenk des Teilnehmers befestigt wird. Der Chip ist mit den genau definierten Zeiten für das verlassen des Hauses und die Rückkehr in dieses programmiert. Hält sich ein Teilnehmer nicht an diese Zeitvorgaben oder verlässt er den ebenso im voraus definierten geografischen Raum, wird automatisch Alarm ausgelöst.
Das Electronic Monitoring bietet keine absolute Sicherheit vor einem Rückfall. Deshalb kann niemand daran teilnehmen, der als gefährlich gilt. Vorgesehen ist diese Form des Strafvollzugs z.B. bei Verbüssung von Freiheitsstrafen wegen Verkehrsdelikten bis zu maximal 18 Monaten, oder dem Vollzug in Halbfreiheit.
Der Regierungsrat verspricht sich vom Electronic Monitoring jährliche Einsparungen bei den Strafvollzugskosten von rund 100'000 Franken.