Spitalregionalisierung - Erste Einigung mit Allerheiligenberg

11.09.2002 - Solothurn - Der Regierungsrat hat der Vereinbarung mit der Stiftung Solothurnische Höhenklinik Allerheiligenberg zugestimmt. Kernpunkte der Vereinbarung sind die Abgabe der Spitalführung durch die Stiftung auf den Zeitpunkt der Regionalisierung bzw. Verselbständigung der Spitäler, die Vertretung der Stiftung in den künftigen Führungsgremien der Spitäler sowie die Aufteilung des Verwaltungs- und Finanzvermögens der Stiftung.

Spätestens mit dem neuen Spitalgesetz, welches zur Zeit in der Vernehmlassung steht, soll die Struktur und die Rechtsform der solothurnischen Spitäler geändert werden. Im Hinblick darauf ist der Regierungsrat seit einiger Zeit in Verhandlungen mit den verbleibenden vier Spitalstiftungen (Bürgerspital Solothurn, Spital Grenchen, Bezirksspital Thierstein und Solothurnische Höhenklinik Allerheilgenberg). Mit der Stiftung Höhenklinik Allerheiligenberg konnte nun mit der ersten Stiftung die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden. Die Vereinbarung beinhaltet folgende Punkte:

  • Abgabe der Spitalführung durch die Stiftung auf den Zeitpunkt der Regionalisierung bzw. Verselbständigung der Spitäler durch entsprechende Zweckänderung der Stiftungsstatuten;
  • Überführung der Klinik in die neue Rechtsform gemäss Regionalisierung bzw. Verselbständigung (Spitalgesetz);
  • Zusicherung einer Vertretung im neuen Führungsgremium gemäss Spitalgesetz;
  • Änderung der Zusammensetzung und der Kompetenzen der Spitalkommission im Falle der Regionalisierung;
  • Übergang des Verwaltungsvermögens (Spital) an die neue Rechtsform bzw. ihren Träger (Kanton);
  • Hälftige Teilung des Finanzvermögens.

Der Stiftungsrat der Höhenklinik Allerheligenberg, hat diesen Grundsätzen der Vereinbarung bereits im Juni zugestimmt. Er wird sie noch formell genehmigen.

Mit den übrigen drei Stiftungen ist der Regierungsrat in den Grundsätzem ebenfalls einig geworden. Es laufen jedoch noch Abklärungen über die Details der Teilung des Finanzvermögens.