Verordnungen Schlachtabfälle und Tierverkehrskontrollen - Ja, aber!
18.09.2002 - Solothurn - Der Regierungsrat hat in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Veterinärwesen den geplanten Verordnungsentwürfen "Entsorgungsbeiträge Schlachtabfälle" und "Anreizssystem Tierverkehrskontrolle" seine Zustimmung nur mit Vorbehalten signalisiert.
Der Regierungsrat hat dem Bundesamt für Veterinärwesen seine Zustimmung zu den geplanten Verordnungsentwürfen "Entsorgungsbeiträge Schlachtabfälle" und "Anreizsystem Tierverkehrskontrolle" nur mit Vorbehalten gegeben.
Wesentlich für den Regierungsrat ist der Punkt, wonach die Schlachtbetriebe die Verträge mit den Entsorgungsbetrieben der auszahlenden Stelle vorlegen müssen. Er erwartet, dass diese Auflage konsequent befolgt wird.
Begrüsst wird die Absicht, den bestehenden Kredit zur Abgeltung von Entsorgungskosten von 19 Millionen Franken auf 48 Millionen Franken aufzustocken. Der Regierungsrat bezweifelt aber, dass mit diesem System das Geld auf die Dauer der Entsorgung der tierischen Abfälle zugute kommt.
Die geplante Verteuerung der Ohrenmarken, welche für den einzelnen Tierhalter dank der Verknüpfung nicht direkt spürbar, aber im Falle des Wegfalles des Geldes für die Entsorgung entsprechend schmerzen wird, müsse noch einmal überdacht und genau begründet werden.