Voranschlag 2003: Besser als die Vorgaben der Finanzkommission

12.09.2002 - Solothurn – Der Regierungsrat hat das Budget für das Jahr 2003 mit einem operativen Defizit von 9,1 Mio. Franken vorgestellt. Der Selbstfinanzierungsgrad beträgt 96%, die Nettoverschuldung steigt um 3,4 Mio. Franken an und erreicht per Ende 2003 voraussichtlich den Wert von 1'074 Mio. oder 4‘330 Franken pro Einwohner. Der sich seit 1999 abzeichnende Trend zu kleineren Defiziten und zu einer geringeren Mehrverschuldung hält damit an. Ein Abbau der bestehenden Schulden ist aber nicht in Sicht. Mit dem Voranschlag können alle Vorgaben der kantonsrätlichen Finanzkommission, von kleineren Abweichungen im Streubereich abgesehen, erfüllt werden.

Das operative Defizit liegt mit 9,1 Mio. Franken um 10,9 Mio. Franken unter der Vorgabe der Finanzkommission (20 Mio. Franken). Die Nettoinvestitionen überschreiten mit 90,3 Mio. Franken die Vorgabe von max. 90 Mio. Franken knapp. Ebenfalls knapp verfehlt wird mit 96% die kantonsrätliche Vorgabe zum Selbstfinanzierungsgrad (100%).

Im Vergleich zum Voranschlag 2002 fällt die Bewertung der Finanzierungskennzahlen für 2003 besser aus:

  • Das operative Defizit verringert sich um 6,9 Mio. Franken.
  • Der Cash Flow steigt von 82,2 auf 86,9 Mio. Franken an.
  • Der bereits im Voranschlag 2002 hohe Selbstfinanzierungsgrad von 93% erreicht bei einer in beiden Jahren ähnlichen Investitionstätigkeit 96%. Im Voranschlag 2002 sind Nettoinvestitionen von 88,5 Mio. Franken budgetiert, im Voranschlag 2003 90,3 Mio. Franken.

Zusätzliche Belastungen gegenüber dem Voranschlag 2002 ergeben sich schwergewichtig in den folgenden Bereichen:

  • Der grösste Mehraufwand ist im Spitalbereich zu beobachten. Gegenüber dem Voranschlag 2002 nehmen die Betriebsbeiträge an die solothurnischen Spitäler um 27 Mio. Franken zu und belaufen sich insgesamt auf 135 Mio. Franken. Die Aufwendungen für ausserkantonale Spitalbehandlungen nehmen ebenfalls um 5 Mio. Franken zu (total 2003: 28 Mio. Franken). Insgesamt betragen die Mehraufwendungen für die Bereitstellung der innerkantonalen Spitalinfrastruktur und für die Finanzierung ausserkantonaler Spitalbehandlungen damit 32 Mio. Franken.
  • Ein starkes Ausgabenwachstum ist ebenfalls im Bildungsbereich zu beobachten: Für Schulgelder für ausserkantonale Schulbesuche (Berufs-, Mittel-, Fachhochschulen, höhere Fachschulen) müssen netto 10,2 Mio. Franken mehr aufgewendet werden. Die Beiträge für Sonderschulen und Sonderschulheime steigen um 2,8 Mio. Franken an und beim Staatsanteil an die Besoldungen der Lehrkräfte von Volksschulen und Kindergärten ist eine Erhöhung um 3,1 Mio. Franken budgetiert. Der Mehraufwand für diese drei Bereiche beläuft sich insgesamt auf 16,1 Mio. Franken.
  • Erneut ist auch im Bereich der Sozialversicherungsausgaben ein deutliches Ausgabenwachstum zu verzeichnen. Für Ergänzungsleistungen muss der Kanton netto 2,4 Mio. Franken mehr auslegen als im laufenden Jahr budgetiert ist und die Beiträge an die AHV/IV steigen um 2,8 Mio. Franken an.

Auf der anderen Seite enthält der Voranschlag 2003 auch Entlastungen gegenüber dem Budget des laufenden Jahres:

  • Bei den Staatssteuern kann aufgrund der nach wie vor relativ guten Wirtschafts- und Beschäftigungslage und des Wechsels zur Gegenwartsbesteuerung mit Mehreinnahmen von netto 17,3 Mio. Franken gerechnet werden. Dies entspricht einem Mehrertrag im Vergleich zum Voranschlag 2002 von 2,9%.
  • Im März 2002 haben die Schweizerische Nationalbank und das Eidg. Finanzdepartement vereinbart, dass für die nächsten 11 Jahre (2003-2013) 1 Mia. Franken oder 66% mehr Gewinne ausgeschüttet werden. Die Kantone erhalten 2/3 davon. Für den Kanton Solothurn bedeutet dies jährliche Mehreinnahmen in der Grössenordnung von 22 Mio. Franken. Im Voranschlag 2003 sind insgesamt 53,9 Mio. Franken als Gewinnanteil SNB budgetiert.
  • Aus der Umsetzung der SO+-Massnahmen resultiert insgesamt eine erfolgswirksame Verbesserung der allgemeinen Staatsrechnung gegenüber dem Voranschlag 2002 von rund 10 Mio. Franken. Mit ca. 7 Mio. Franken liefert die SO+-Massnahme Nr. 33, Sistierung der Mitfinanzierung des Kantons bei der Erhöhung des Deckungsgrades der Pensionskasse, den grössten Beitrag.

Mit dem Voranschlag 2003 kann mit einem Defizit von 9,1 Mio. Franken der Ausgleich der Laufenden Rechnung nicht erreicht werden und der Bilanzfehlbetrag nimmt weiterhin – wenn auch in vermindertem Ausmass - zu. Mit einem Selbstfinanzierungsgrad von 96% kann hingegen die Neuverschuldung im Vergleich zu den Budgetwerten 2002 und der Staatsrechnung 2001 weiter abgeschwächt werden.

Über einen längeren Zeitraum betrachtet kann festgehalten werden, dass seit 1999 die vorher stark zunehmende Verschlechterung der finanziellen Situation mit einer enormen Zunahme des Bilanzfehlbetrags und der Nettoverschuldung wirksam gestoppt werden konnte. Die Finanzlage stabilisiert sich weiter. Auch im Jahr 2003 wird es aber gemäss den Voranschlagszahlen nicht gelingen, den bestehenden Bilanzfehlbetrag abzutragen. Die "Altlasten" können nach wie vor nicht abgebaut werden und die Bestimmung in der Finanzhaushaltsverordnung, welche besagt, dass der Bilanzfehlbetrag innerhalb von 5 Jahren abzutragen sei, kann nicht erfüllt werden. Für eine gesetzeskonforme Abschreibung des Bilanzfehlbetrags wäre im Jahr 2003 anstelle des Defizits von 9,1 Mio. Franken ein Ertragsüberschuss in der Höhe von 135,6 Mio. Franken notwendig. Dieses Ziel wird mit dem Voranschlag 2003 bei Weitem nicht erreicht.

Fazit: Die Kantonsfinanzen sind auf dem Weg zur Besserung, aber noch nicht gesund. Es muss weiterhin eine sparsame Finanzpolitik betrieben werden. Zur nachhaltigen Verbesserung der finanziellen Situation müssen auch in Zukunft ausserordentliche Massnahmen ergriffen und umgesetzt werden. Mit dem Projekt SO+ (Massnahmen zur Reformierung der staatlichen Tätigkeiten und zur Sanierung des kantonalen Finanzhaushalts) haben Regierungs- und Kantonsrat im Sommer/Herbst 2000 ihre Reformvorstellungen, welche zur mittelfristigen Stabilisierung und Sanierung der Kantonsfinanzen beitragen sollen, formuliert. Diese Massnahmen gilt es in den kommenden Jahren termingerecht und vollständig umzusetzen, damit der finanzpolitische Handlungsspielraum erweitert werden kann.