Ja zur Änderung der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen
02.04.2003 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, der Änderung der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (PBV) grundsätzlich zu.
Die Änderung betrifft einerseits die Unterstellung der zahnärztlichen Dienstleistungen unter die obligatorische Preisbekanntgabe, anderseits Anpassungen bei der Preisinformation für über Fernmeldedienste angebotene Mehrwertdienste (sogenannte Auskunfts- und Vermarktungsdienste). Der Regierungsrat stimmt diesen Änderungen zu.
Bei den zahnärztlichen Dienstleistungen kann eindeutig die Preistransparenz in diesem Sektor verbessert werden. Bei der Preisinformation für über Fernmeldedienste angebotene Mehrwertdienste können Auswüchse, die durch die in den letzten Jahren stattgefundene Liberalisierung entstanden sind, vermindert werden. Um zu verhindern, dass bereits bei der Wahl von Mehrwertdienst-Nummern teilweise sehr hohe Set-up-Gebühren erhoben werden, verlangt die Verordnungsänderung deshalb unter gewissen Voraussetzungen eine Gratispreisansage vor dem eigentlichen Verbindungsaufbau.