Personenregister – Nein zum "durchnummerierten Bürger"
02.04.2003 - Solothurn - Der Regierungsrat spricht sich in seiner Vernehmlassung an das Eidg. Departement des Innern zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister gegen einen eidgenössischen Personenidentifikator aus, soweit dieser nicht rein statistischen Zielen (z.B. Bevölkerungsstatistik, Volkszählung) dient.
Der Regierungsrat ist gegen die schweizweite Einführung einer einzigen Nummer für jeden Einwohner (eidgenössischer Personenidentifikator) für alle möglichen administrativen, nicht rein statistischen, Ziele. Diese Nummer könnte, wenn auch nicht sofort, in alle bestehenden eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Register (z.B. Einwohnerregister, Steuerregister, Polizeidatenbanken) eingefügt werden. Berechtigte Personen könnten diese Nummer als "Suchkriterium" in elektronische Register ihrer Wahl eingeben und so missbräuchlich zu umfassenden Informationen über eine Person aus verschiedenen Lebensbereichen kommen (z.B. wann jemand gebüsst wurde und ob er die Steuern pünktlich bezahlt hat). Weiter könnte der Personenkreis, der Zugang zu diesen Daten hat, in späteren Zeitpunkten auch ausgedehnt werden (z.B. auf Versicherungsgesellschaften, Banken).
Mit dem "durchnummerierten Bürger" würde so die in der Schweizerischen Bundesverfassung gewährleistete Würde des Menschen und seine Persönlichkeitsrechte ernsthaft in Frage gestellt werden.
Art. 65 Abs. 2 der Schweizerischen Bundesverfassung erlaubt im vorliegenden Bundesgesetzesentwurf einzig eine rein statistischen Zwecken dienende Nummer (Statistiknummer). Ob ein eidgenössischer Personenidentifikator für andere administrative Zwecke im Einklang mit den verfassungsmässigen Persönlichkeitsrechten steht, muss nach Ansicht des Regierungsrates eingehend rechtlich geprüft werden. Alsdann müsse eine breite öffentliche Diskussion darüber geführt werden.
Hingegen begrüsst der Regierungsrat schweizweit einheitliche rein statistischen Zwecken dienende Daten in den Einwohnerregistern der Gemeinden und in dem kantonalen Bevölkerungsregister, das als Teil der Steuerdatenbank INES ("Integrierte neue Steuerlösung") geführt wird. Diese rein statistischen Daten können inskünftig schneller in elektronischer Form an das Bundesamt für Statistik weitergeleitet werden. Der Aufwand für die Erstellung von Bevölkerungsstatistiken wird so geringer werden. Im Rahmen bestehender oder noch zu schaffender gesetzlicher Grundlagen könnten der Kanton und die Gemeinden auch auf die benötigten Daten zugreifen.
Die Investitionskosten würden sich für den Kanton auf schätzungsweise rund 115'400 Franken belaufen und jährlich wiederkehrende Kosten von rund 38'500 Franken ausmachen. Die Gemeinden würden einmalig mit rund 10'650 Franken und jährlich wiederkehrenden Kosten von auf rund 890 Franken belastet.