Berufsbildungsverordnung – Ja mit Vorbehalten
27.08.2003 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Volkswirtschafts- departement die neue Berufsbildungsverordnung. Er bemängelt allerdings, dass die Kantone - nach heutigem Erkenntnisstand - mit den konkreten Vollzugsproblemen weitgehend allein gelassen würden.
Die Berufsbildungsverordnung ist wie das Berufsbildungsgesetz offen gestaltet, was den Vorteil mit sich bringt, dass in den Kantonen für die Umsetzung genügend Spielraum bleibt. Gesetz und Verordnung beinhalten eine beträchtliche Kostensteigerung in der Berufsbildung. Verschiedene Vorschriften des Bundes haben Auswirkungen auf die Kostensituation und führen in den Kantonen zu beträchtlichen Mehrbelastungen. Damit der Übergang zur Pauschalfinanzierung für die Kantone verkraftbar gestaltet werden kann, muss sich der Bund – nach Meinung des Regierungsrates - am Mehraufwand im Sinne einer Anschubfinanzierung beteiligen. Für die strategischen Zielsetzungen der Qualitätsentwicklung soll der Bund, für die operative Umsetzung die Kantone, zuständig sein.
Zur Anpassung des kantonalen Rechts wird den Kantonen nach Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes (1. Januar 2004) eine Übergangsfrist von fünf Jahren zugestanden.