Ja zum Obligatorium einer Revisionsstelle für Stiftungen

13.08.2003 - Solothurn - In seiner Vernehmlassung zum Entwurf zur Revision des Stiftungsrechtes an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates begrüsst der Regierungsrat die vorgesehene Einführung des Obligatoriums einer Revisionsstelle für Stiftungen.

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die vorgesehenen Änderungen im Zivilgesetzbuch (ZGB), mit welchen die Errichtung von Stiftungen gefördert werden soll. Die Vorlage schafft im Weiteren die Voraussetzungen für eine zunehmende Professionalisierung der Stiftungen im Bereich der Rechnungslegung, was angesichts der nicht unerheblichen Vermögen, welche bei privaten Stiftungen angesammelt sind, und des erheblichen Schadens, welcher bei Missbräuchen entstehen kann, sehr erwünscht ist. Aus steuerrechtlicher Sicht wird grundsätzlich der Abzugsfähigkeit von Sachspenden zugestimmt, wobei von objektiven Wertansätzen auszugehen ist. Eine massvolle Erhöhung des Abzuges für steuerlich anerkannte Zuwendungen von bisher 10 % auf 20 % wird ebenfalls begrüsst.