Ja zur Änderung der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV)

26.02.2003 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassung an das seco - Staatssekretariat für Wirtschaft, der revidierten Verordnung zum Arbeitslosenversicherungsgesetz grundsätzlich zu.

Bedingt durch die dritte Teilrevision des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung (AVIG) muss die dazugehörende Verordnung angepasst werden. Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die umfassende Anpassung der einschlägigen Vollzugsverordnung (AVIV) mit dem Ziel, die gegenwärtige Praxis zu verbessern sowie die Missbrauchsbekämpfung zu verstärken. Insbesondere nimmt er die vorgenommenen Definitionen und Präzisierungen positiv zur Kenntnis. So werden beispielsweise in der neuen Verordnung erstmals die Grundanforderungen an die mit der öffentlichen Arbeitsvermittlung betrauten Personen festgelegt. Mit dem Ziel einer vermehrten Förderung legt die Verordnung auch die Rahmenbedingungen der interkantonalen und der interinstitutionellen Zusammenarbeit fest.
 
Zu einzelnen Bestimmungen schlägt der Regierungsrat kleinere Änderungen vor. Dadurch sollte die praktische Anwendung noch vereinfacht werden.