Ja zur Neuregelung des Vernehmlassungsrechts

19.02.2003 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an die Bundeskanzlei die vorgesehene Neuregelung des Vernehmlassungsrechts des Bundes.

Der Regierungsrat erachtet die Zielsetzung der Neuregelung als richtig weil damit die Vernehmlassungen des Bundes künftig gestrafft und auf Vorhaben von grosser Tragweite konzentriert werden sollen.