| 22.01.2003 - Beschlossen - Eine Änderung der Verordnung über die Delegation der Unterschriftsberechtigung in den Departementen (Das Einspruchsrecht des Kantonsrates bleibt vorbehalten)
Botschaft und Entwurf an den Kantonsrat verabschiedet - zur Änderung von § 26 der Verordnung über den Abwasser- und Altlastenfonds
Kenntnis genommen - vom Ergebnis der Vernehmlassung zur Änderung der Kantonsverfassung und des Gesetzes über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung. Er dankt allen Teilnehmern und hat das Finanzdepartement mit der Vorbereitung von Botschaft und Entwurf an den Kantonsrat beauftragt.
STAATSKANZLEI |