Heilmittelgesetz geht in Vernehmlassung
29.01.2003 - Solothurn – Der Regierungsrat hat den Entwurf zum Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz) beschlossen und das Departement des Innern mit dem Vernehmlassungsverfahren beauftragt.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 30. April 2003. Der Gesetzesentwurf beinhaltet den kantonalen Vollzug des eidg. Heilmittelgesetz. Von besonderem Interesse ist die im Entwurf enthaltene Neuregelung der Medikamentenabgabe von Ärzten (Selbstdispensation). Der Regierungsrat legt drei Varianten vor, wobei die erste dem heutigen Zustand mit uneingeschränkter Selbstdispensation entspricht. Die zweite Variante berücksichtigt im Sinne des Krankenversicherungsgesetzes die Zugangsmöglichkeiten zu einer Apotheke, indem die Selbstdispensation nur noch in Gemeinden ohne Apotheke erlaubt ist. Die dritte Variante macht das Recht zur Selbstdispensation von der Teilnahme am offiziellen Notfalldienst abhängig. Aufgrund des Ergebnisses der Vernehmlassung werden dem Kantonsrat voraussichtlich zwei Varianten unterbreitet. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 30. April 2003.