Medienförderung ja, aber nicht schrankenlos

15.01.2003 - Solothurn – Der Regierungsrat befürwortet in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die Schaffung eines neuen Art. 93a über die Medienpolitik in der Bundesverfassung. Allerdings möchte er im Bereich der direkten Presseförderung schon auf Verfassungsstufe eine wesentliche Einschränkung anbringen, indem Förderungsmassnahmen an eine Prognose für das Weitererscheinen der Zeitung geknüpft und auf Investitionsbeiträge beschränkt werden.

Der von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates entworfene Art. 93a der Bundesverfassung wird vom Regierungsrat grundsätzlich begrüsst. Die neue Bestimmung ist – nach Meinung des Regierungsrates - nicht nur eine kompetenzbegründende Norm, sie formuliert auch kurz und umfassend die grundlegenden Ziele der Medienpolitik. "Nur so wird mit fragwürdigen Lokaltherapien, wie wir sie in der letzten Zeit erlebt haben, Schluss gemacht".

Schranken auf Verfassungsstufe
Der Vernehmlassungsentwurf ist noch sehr offen formuliert, und er schliesst direkte und indirekte, regional- und lokalpolitisch begründete Fördermassnahmen nicht aus. Die bestehenden grundsätzlichen Meinungsverschiedenheiten im Bereich der Medienförderung müssten aber – so der Regierungsrat - jetzt schon, auf Verfassungsstufe, ausgetragen werden, weshalb die Formulierung nicht schrankenlos sein dürfen Er schlägt darum, in Anlehnung an die 1989 unterbreiteten Vorschläge des Experten für ein solothurnisches Medienförderungsgesetz, Prof. Leo Schürmann, eine Eingrenzung der direkten Presseförderung auf Investitionsbeiträge vor, die nur ausgerichtet werden dürfen, wenn eine einigermassen zuverlässige Prognose über das Weitererscheinen der Zeitung möglich ist. Als Grundlage könnten dabei die von der nationalrätlichen Kommission vorgelegten neun Kriterien für den Übergang von der indirekten zur direkten Presseförderung dienen.

Bezüglich der E-Medien-Förderung nimmt der Regierungsrat eine weniger restriktive Haltung ein; staats- und regionalpolitisch begründete Betriebsbeiträge, wie sie mit dem heutigen Gebührensplitting bereits praktiziert werden, wären denkbar.

Unabhängigkeit der Medien
Die Bedeutung der freien Medien für die demokratische Willensbildung und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist allgemein anerkannt. Dennoch dürfe die staatliche Unterstützung nicht grenzenlos sein. Gewisse solide Grundlagen, wie sie die nationalrätliche Kommission für die direkte Presseförderung vorschlägt, müssen vorhanden sein. Erst in diesem Fall, wenn eine zuverlässige Prognose möglich sei, entstehe Raum für Fördermassnahmen. Dasselbe soll für den Regierungsrat, wenn auch etwas weitergehend, für Massnahmen zu Gunsten der elektronischen Medien gelten. Schranken müssten auch hier klar erkennbar sein. Im übrigen hält der Regierungsrat fest, würden auch für Medienunternehmen die Spielregeln der freien Marktwirtschaft gelten, das heisst sie müssen sich, wie jeder andere Wirtschafter auch, bewähren und behaupten.