Ja zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge

02.07.2003 - Solothurn - In seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Sozialversicherung hält der Regierungsrat fest, dass er mit der Gesetzesvorlage resp. den vorgesehenen Änderungen im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und im Freizügigkeitsgesetz (FZG) grundsätzlich einverstanden ist.

Der Regierungsrat unterstützt das Bestreben des Bundesrates, den Vorsorgeeinrichtungen durch die Schaffung einer klaren gesetzlichen Grundlage die Möglichkeit zu geben, Unterdeckungen innerhalb eines vernünftigen Zeitraumes unter Wahrung ihrer Eigenverantwortung zu beheben.

Der Vorentwurf ermöglicht den Aufsichtsbehörden, ihre Aufgaben besser wahrzunehmen und die wirksame Behebung von Unterdeckungen bei Vorsorgeeinrichtungen effizient zu überwachen.