Ja zur Teilrevision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz

02.07.2003 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort an das seco - Staatssekretariat für Wirtschaft der geplanten Teilrevision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz zu.

Mit der Teilrevision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz werden die Sonderbestimmungen folgender Branchen neu geregelt: Krankenanstalten und Kliniken, medizinische Labors, Ambulanzbetriebe, Spielbanken, Bäckereien, Konditoreien und Confiserien, fleischverarbeitende Betriebe, Radio- und Fernsehbetriebe, Berufstheater und Bewachungs- und Überwachungbetriebe.

Nachdem im Jahre 2000 das revidierte Arbeitsgesetz mit den Verordnungen 1 und 2 in Kraft getreten ist, hatten einige Branchen mit denen ihnen gewährten Sonderbestimmung organisatorische und finanzielle Umsetzungsschwierigkeiten. Durch das veränderte Umfeld sollten zudem noch weitere Branchen den Sonderbestimmungen der Verordnung 2 unterstellt werden.

Die zusammen mit den Branchen und Sozialpartnern ausgearbeiteten Änderungsvorschläge entsprechen den Bedürfnissen der betroffenen Branchen und gewährleisten gleichzeitig den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.