Reform - Neue Sekundarstufe I bringt pädagogische Verbesserungen

05.06.2003 - Solothurn – Der Regierungsrat hat eine Reform der Sekundarstufe I (7. - 9. Schuljahr) beschlossen. Von diesen Veränderungen verspricht er sich klare pädagogische Verbesserungen. Die Reform der Sekundarstufe I bringt mit einer Reduktion der Schultypen, aber mit erhöhten Fördermöglichkeiten innerhalb der Schulen und Durchlässigkeit jene pädagogischen Verbesserungen, die durch zahlreiche politische Vorstösse vorgegeben wurden. Sie trägt auch verschiedenen Vernehmlassungen und der allgemeinen Schulentwicklung im deutschschweizerischen Raum Rechnung. Die ersten Kurse nach neuem Modell sollen bereits ab dem Schuljahr 2006/2007 unterrichtet werden.

Für Bildungsdirektorin Ruth Gisi ist "die Sekundarstufe I" eine sehr bedeutende Schulstufe. Sie hat die Orientierung und Vorbereitung der Schüler – notabene in einem schwierigen Alter – auf weiterführende Schulen und auf die Berufsbildung, bzw. die Berufswelt hin zur Aufgabe. Sowohl weiterführende Schulen, wie Berufswelt haben sich in den vergangenen Jahren ausserordentlich stark gewandelt.

Zusätzlich machen sich gesellschaftliche Entwicklungen auch auf der Sekundarstufe I zunehmend bemerkbar. Stichworte Zukunftsängste, Essstörungen, versteckte und offene Gewalt, Drogen usw.

Die Reform soll Verbesserungen für die Schüler und die Lehrpersonen und auch für die abnehmenden Schulen und Wirtschaft bringen.

Weniger Typen
Der Kanton Solothurn ist zur Zeit der Deutschschweizer Kanton mit der grössten Gliederung der Sekundarstufe I (Kleinklassen, Oberschule, Sekundarschule, Bezirksschulen mit und ohne Zusatzunterricht oder Sonderzügen, Progymnasiale Klassen, Untergymnasien in Solothurn und Olten). Es ist daher im Sinne einer Harmonisierung mit den anderen Kantonen logisch, diese Typendifferenzierung zu reduzieren.

Die Struktur der Sekundarstufe I wird vereinfacht. Alle Abteilungen die auf die Primarschule folgen werden neu unter dem Begriff "Sekundarschule" geführt. Die Sekundarschule gliedert sich in die Abteilungen K (Kleinklassen), B (Basisanforderungen), E (erweiterte Anforderungen) und P (Progymnasium).

Der Übertritt von der Primarschule in die Sekundarstufe I erfolgt generell nach der 6. Klasse, also auch jener in die Sekundarschule P. Damit wird die bisherige 1. Klasse des heutigen Pro- und Untergymnasiums vom 6. ins 7. Schuljahr verlegt.

Die Sekundarschule P umfasst das 7. und 8. Schuljahr und wird von der Volksschule geführt. Der Übertritt ins Gymnasium erfolgt nach dem 8. Schuljahr und ist nach dem 9. Schuljahr aus der Sekundarschule E auf dem Prüfungsweg ebenfalls noch möglich.

Der Übertritt in die Berufsschulen erfolgt nach dem 9. Schuljahr. In den Bezirken Dorneck-Thierstein, die sich für die weiterführenden Schulen nach dem Kanton Basel-Landschaft ausrichten, soll das basellandschaftliche Schulstruktur mit 5 Primar- und 4 Sekundarstufe I-Schuljahren eingeführt werden können.

Mehr innere Differenzierung
Durch die Reduktion der Schultypen werden eine verstärkte innere Differenzierung und eine intensivere Zusammenarbeit der Abteilungen der Sekundarstufe I möglich. Ein didaktischer Gestaltungsfreiraum mit Förderprogrammen soll die individuelle Förderung der Schüler besser ermöglichen, als dies heute der Fall ist. Ebenso soll die Durchlässigkeit zwischen den Abteilungen erhöht werden.

Zentrenbildung ist wichtig
Die Schulen der Sekundarstufe I sollen mehr als eine Abteilung anbieten. Die von der seinerzeitigen Strukturkommission vorgesehene Zentrenbildung wird deshalb weiterverfolgt. Die Anzahl der Standorte mit der Abteilung P (Progymnasien) soll auf sieben bis zehn beschränkt werden, und die Standortvarianten richten sich nach dem ausgearbeiteten Planungsbericht. Die Erfahrung lehrt, dass in Schulzentren mit klarem Schulleitungs-Profil für alle schulischen Belange bessere Bedingungen herrschen und auf schwierige Situation besser reagiert werden kann.

Nächste Schritte
Der Regierungsrat erachtet die Sek-I-Reform als wichtig und dringend. Er möchte deshalb, dass die ersten Kurse nach neuem Modell bereits ab dem Schuljahr 2006/2007 unterrichtet werden. Was die Standortkonzentration betrifft, bleibt es beim Zeithorizont 2015. Die Regionen können die Planungen und Investitionen so in einem vernünftigen Zeithorizont und abgestimmt auch auf Planungen im Primarschul- und Kindergartenbereich angehen.

Das Departement für Bildung und Kultur ist vom Regierungsrat beauftragt, Botschaft und Entwurf zur Ausgestaltung der Sekundarstufe I bis Ende Juni 2004 auszuarbeiten. Darin sind die Änderung der Volksschul- und Mittelschulgesetzgebung, die Zeitplanung für den integralen Übergang von der alten zur neuen Struktur auf das Schuljahr 2006/07 aufzuzeigen. Gleiches gilt für eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung über die ganze Umsetzungsphase sowie die Auswirkungen der Reform auf die Personalsituation , insbesondere infolge der Auflösung der Untergymnasiumsklassen in Olten und Solothurn.