Der Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 5. Mai 2003...

07.05.2003 -

Beschlossen

  • Ausführungsbestimmungen zu Art. 4a der Verordnung über die Einführung des Passes 2003. Danach ist für die - bis Ende 2003 mögliche - Verlängerung des (roten) Schweizerpasses eine Gemeindegebühr von 10 Franken und eine Kantonsgebühr von 40 Franken zu entrichten.
  • die Durchführung von zwei öffentlichen Vernehmlassungen über
    • die Aufhebung des Jungbürgergesetzes und den Erlass einer neuen Verordnung über die Bundesfeier und das Jung- und Neubürgerwesen 
    • die Erhöhung der Finanzbefugnisse des Regierungsrates (Änderung der Kantonsverfassung)

Botschaft und Entwurf an den Kantonsrat verabschiedet

  • zu einem dringlichen Nachtragskredit I. Serie 2003 und verschiedenen ordentlichen Kreditübertragungen

Stellung bezogen

  • zum Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda.

STAATSKANZLEI