Der Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 5. Mai 2003...
07.05.2003 -
Beschlossen
- Ausführungsbestimmungen zu Art. 4a der Verordnung über die Einführung des Passes 2003. Danach ist für die - bis Ende 2003 mögliche - Verlängerung des (roten) Schweizerpasses eine Gemeindegebühr von 10 Franken und eine Kantonsgebühr von 40 Franken zu entrichten.
- die Durchführung von zwei öffentlichen Vernehmlassungen über
- die Aufhebung des Jungbürgergesetzes und den Erlass einer neuen Verordnung über die Bundesfeier und das Jung- und Neubürgerwesen
- die Erhöhung der Finanzbefugnisse des Regierungsrates (Änderung der Kantonsverfassung)
Botschaft und Entwurf an den Kantonsrat verabschiedet
- zu einem dringlichen Nachtragskredit I. Serie 2003 und verschiedenen ordentlichen Kreditübertragungen
Stellung bezogen
- zum Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda.
STAATSKANZLEI