Wahlen 03: leerem Wahlzettel fehlt leere Linie
26.09.2003 - Solothurn - Auf dem 'Wahlzettel ohne Parteibezeichnung', der in diesen Tagen zusammen mit den anderen Wahlzetteln den Wahlberechtigten zugestellt wird, fehlt eine leere Linie und ein leeres Feld für die Parteibezeichnung bzw. für die Listennummer. Wählende, die diesen Zettel bereits ausgefüllt haben, brauchen sich um die Gültigkeit ihrer Wahl keine Sorgen zu machen. Solche Wahlzettel sind gültig und werden von den Wahlbüros entsprechend dem Wählerwillen ausgewertet: als Zusatzstimmen für eine Partei (wenn der Wähler eine Listenbezeichnung oder Listennummer aufgeführt hat) oder als leere Stimmen.
Wähler, die noch nicht gewählt haben, können die Parteibezeichnung und/oder die Listennummer auf dem Wahlzettel aufführen. Die im Feld vorgedruckte Nummer 12 ist keine Listennummer - es kann somit keine falsche Zuordnung der Stimmen geben.