Feuerwaffenregister - Ja, aber Zweifel an präventiver Wirkung

12.11.2003 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement zum vorgeschlagenen Feuerwaffenregister grundsätzlich alle Massnahmen, die zu einer Erhöhung der öffentliche Sicherheit beitragen. Er bezweifelt allerdings, dass eine allgemeine Registrierungspflicht tatsächlich geeignet ist, die Missbrauchsgefahr nachhaltig zu verringern. Die vorgebrachte Idee sieht vor, zum Zweck der behördlichen Registrierung aller in der Schweiz im Umlauf befindlichen Feuerwaffen eine allgemeine Meldepflicht einzuführen.

Zweck des angestrebten elektronischen Feuerwaffenregisters soll die erleichterte Zuordnung der Waffen an ihre aktuellen beziehungsweise legalen Besitzer durch die Polizei- und Zollbehörden sein. Alle gegenwärtigen Besitzer von Feuerwaffen würden gesetzlich verpflichtet, ihre Waffen innerhalb einer gewissen Frist bei der jeweiligen Kantonspolizei zu melden. Angesichts des mit dem Besitz von Feuerwaffen verbundenen Gefährdungspotentials bestehe ein öffentliches Interesse daran, die Identifikation der Waffen und ihrer Besitzer bei Bedarf zu ermöglichen.

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich alle Massnahmen, die zu einer Erhöhung der öffentlichen Sicherheit beitragen. Er bezweifelt allerdings, dass eine allgemeine Registrierungspflicht tatsächlich geeignet ist, die Missbrauchsgefahr nachhaltig zu verringern. Insbesondere Personen aus dem kriminellen Milieu, von denen erfahrungsgemäss das grösste Gefahrenpotential im Zusammenhang mit der Verwendung von Feuerwaffen ausgeht, dürften dieser Pflicht kaum nachkommen.

Zu einer substantiellen Erhöhung der öffentlichen Sicherheit dürfte ein allgemeines Feuerwaffenregister demnach kaum beitragen. Aus diesem Grund und unter Berücksichtigung der zu erwartenden grossen personellen und finanziellen Aufwendungen beurteilt der Regierungsrat die vorgeschlagene Registrierungspflicht eher skeptisch.

Sollte der Bund an der Idee eines allgemeinen Feuerwaffenregisters festhalten, müssten aber – so der Regierungsrat - datenschutzrechtliche Anforderungen berücksichtigt werden.