Neuer Finanzausgleich – Projektorganisation eingesetzt
12.11.2003 - Solothurn – Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen (NFA) verändern sich nicht nur die Finanzausgleichszahlungen zwischen den beiden staatlichen Ebenen, sondern auch die Aufgabenteilung. Diese wiederum bedingt Anpassungen in der kantonalen Gesetzgebung. Zur Vorbereitung dieser Gesetzgebungsarbeiten hat der Regierungsrat eine breit abgestützte Projektorganisation eingesetzt. Die betroffenen Kreise sollen frühzeitig in den notwendigen Gesetzgebungsprozess einbezogen werden.
Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wollen Bund und Kantone das Gefälle zwischen finanzstarken und finanzschwachen Kantonen vermindern, Fehlanreize im bestehenden Subventions-Dickicht eliminieren und durch eine klare Aufgaben-, Kompetenz- und Finanzierungsentflechtung Doppelspurigkeiten vermeiden. Der Steuerzahler soll für seinen Steuerfranken einen höheren Gegenwert erhalten und die Selbständigkeit der Kantone - und damit der Föderalismus - soll gestärkt werden.
Die Phase I der NFA (Verfassungsbestimmungen und "Bundesgesetz über den Finanzausgleich") ist von den beiden eidgenössischen Räten behandelt worden. Am 3. Oktober 2003 konnte das Differenzbereinigungsverfahren abgeschlossen werden. Die eidgenössische Volksabstimmung zu den Erlassen der Phase I ist im Jahr 2004 vorgesehen.
Die integrale Inkraftsetzung der NFA-Reform ist gemäss aktualisiertem Terminplan des Bundes für 2007 vorgesehen. Damit die NFA 2007 integral in Kraft gesetzt werden kann, müssen auf eidgenössischer Ebene wegen der weitgehenden Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen und der Optimierungen in Sachgebieten mit verbleibenden Verbundaufgaben zahlreiche Einzelgesetze in so unterschiedlichen Gebieten wie soziale Sicherheit, Landwirtschaft, Verkehr oder Landesverteidigung angepasst werden (NFA Phase II).
Für die Vorbereitungen der Gesetzgebungsarbeiten auf kantonaler Ebene, welche die weitgehende Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen nach sich zieht, hat der Regierungsrat eine Projektorganisation beschlossen (siehe separate Grafik).
Die einzelnen Projektorgane sollen bis Ende Jahr personell besetzt werden und die Arbeiten anfang 2004 begonnen werden. Die Mitglieder der Projektorganisation sollen sich Gedanken machen zur Stossrichtung und zu den Inhalten der neuen Regelungen auf Stufe Kanton. Weiter soll auch abgeklärt werden, inwieweit die Gemeinden in einzelnen Gebieten von der neuen Aufgabenteilung zwischen Bund – und Kantonen betroffen sind und wie die Idee der weitgehenden Aufgaben-, Kompetenz- und Finanzierungsentflechtung innerhalb des Kantons umgesetzt werden kann.
Die Konzeptarbeiten auf kantonaler Ebene sollen per Ende 2004 abgeschlossen werden. Mit der Einsetzung der Projektorganisation zeigt der Regierungsrat, dass es ihm ein Anliegen ist, die von den Gesetzesänderungen voraussichtlich betroffenen Bevölkerungskreise, bspw. im Behindertenbereich tätige Organisationen, frühzeitig in den Prozess einzubeziehen und an der Ausgestaltung zu beteiligen. Mit den Gesetzgebungsarbeiten auf kantonaler Ebene im engeren Sinne kann frühestens 2005 begonnen werden, da auf diesen Zeitpunkt hin auf eidgenössischer Ebene die Verabschiedung der Einzelgesetze zuhanden der eidgenössischen Parlamentarier vorgesehen ist. Die Konzepte, welche von der Projektorganisation erarbeitet werden, sollen die Grundlage für den kantonalen Gesetzgebungsprozess bilden.
NFA in Kürze
Die NFA setzt nicht nur bei den Finanzen an, sondern revidiert in einem staatspolitisch umfassenden Sinn die Mechanismen der föderalistischen Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen. Wo immer möglich, werden Aufgaben entweder den Kantonen oder dem Bund zugewiesen. Wo Aufgaben nach wie vor im Verbund gelöst werden, sind neue Zusammenarbeitsformen vorgesehen (Leistungsvereinbarungen mit Pauschalabgeltungen). Die aus der NFA resultierenden Effizienzgewinne sollen das föderalistische System leistungsfähiger machen. Die für die Erfüllung einer bestimmten Aufgabe zuständige Ebene erhält mehr politische und finanzielle Freiräume. Die wichtigsten Instrumente des eigentlichen Finanzausgleichs sind der Ressourcenausgleich (dieser sichert jedem Kanton ein Mindestmass an Geldmitteln zu) und der Lastenausgleich (dieser entschädigt die Gebirgs- und Zentrumskantone für Sonderlasten).
Wie wirkt sich die NFA finanziell für den Kanton Solothurn aus?
Gemäss den Modellrechnungen der Eidg. Finanzverwaltung wird der Kanton Solothurn durch die NFA um insgesamt 253,1 Mio. Franken entlastet, sei es durch Mehreinnahmen (bspw. Ressourcenausgleich 154 Mio. Franken) oder Minderausgaben (bspw. individuelle Leistungen AHV/IV 66 Mio. Franken). Auf der anderen Seite wird der Kanton durch die Aufgabenentflechtung, durch den Wegfall von Beiträgen mit vertikaler und horizontaler Finanzkraftabstufungen und durch die Senkung des Anteils an der direkten Bundessteuer insgesamt um 142,1 Mio. Franken belastet (bspw. Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer: minus 43,3 Mio. Franken; IV Bau- und Betriebsbeiträge: plus 35,2 Mio. Franken; Subvention der privaten Altershilfe: plus 3,9 Mio. Franken; IV-Sonderschulung: plus 30 Mio. Franken; Prämienverbilligung Krankenversicherung: plus 18,1 Mio. Franken; Abgeltung Regionalverkehr: plus 7,4 Mio. Franken). Per Saldo (Entlastung minus Belastung) ergibt sich für den Kanton Solothurn eine Nettoverbesserung von 92,2 Mio. Franken. Von diesem 92 Mio. Franken müssen noch rund 6 Mio. Franken für den sogenannten Härteausgleich zur Abfederung des Systemwechsels (Zahlungen aller Kantone an finanzschwache Kantone, welche durch die Umstellung auf den NFA finanziell benachteiligt würden) abgezogen werden, sodass für den Kanton Solothurn eine Nettoverbesserung von rund 86 Mio. Franken resultiert. Dies entspricht fast 15% der Staatssteuereinnahmen des Kantons Solothurn.
- projektorganisationnfaso2003111294759 (pdf, 30 KB)