Unbegleitete minderjährige Asylsuchende – neues Betreuungskonzept
12.11.2003 - Solothurn – Der Regierungsrat hat die Umsetzung eines Konzeptes beschlossen, das die Betreuung und Begleitung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) sicherstellt. Als erstes ist vorgesehen, eine Fachstelle für die Koordination aufzubauen.
Mit der Ratifizierung der UNO-Kinderrechtskonvention hat sich die Schweiz verpflichtet, asylsuchenden Kindern sowie minderjährigen Flüchtlingen denselben Schutz zu gewähren wie jedem andern Kind, das aus irgend einem Grund dauernd oder vorübergehend aus seiner familiären Umgebung herausgelöst ist. Laut Schweizerischem Zivilgesetzbuch gehört jede unmündige Person, die sich nicht unter der elterlichen Gewalt befindet, unter Vormundschaft. Gemäss Kinderrechtskonvention ist der Kanton verpflichtet, für unbegleitete minderjährige Asylsuchende und Flüchtlinge vormundschaftliche Massnahmen zu ergreifen.
Im Kanton Solothurn leben derzeit 56 unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA’s) , welche unter diese Bestimmungen fallen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass einzelne spezialisiertere Beratung und Betreuung benötigen, als ihnen in den Zentrenstrukturen angeboten werden können. Zusätzlich konnten bisher die vormundschaftlichen Vorgaben nicht vollständig abgedeckt werden, d.h. man beschränkte sich bisher lediglich darauf, den UMA’s eine Vertrauensperson für das Asylverfahren zuzuordnen. Dies genügt aber den gesetzlichen Bestimmungen nicht.
Das nun verabschiedete Konzept sieht die Schaffung einer Fachstelle vor. Diese funktioniert als Schaltstelle für die Umsetzung der Begleitung und Betreuung der UMAs. In einer oder mehreren betreuten Wohngruppen sollen UMAs mit speziellen Problematiken aufgenommen werden. Das Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit wurde beauftragt, mit einer Einwohnergemeinde einen Leistungsvertrag abzuschliessen. Diese soll für alle UMAs Erziehungsbeistandschaften ernennen, welche in der Regel von der Fachstelle geführt werden. Die Sicherstellung der gesetzlichen Anforderungen bezüglich Vertrauensperson und vormundschaftlicher Massnahmen wird dadurch gewährleistet.
Das Konzept trägt auch wirtschaftlichen Aspekten Rechnung. Mit der vorgeschlagenen Lösung lassen sich teure Heimeinweisungen grösstenteils vermeiden. Das Wohngruppenmodell erlaubt es, dass durch zusätzliche Pauschalen des Bundes die Kosten klar verringert werden. Es sind für das Jahr 2004 Kosten von rund 145'000 Franken budgetiert. Der Aufwandüberschuss beträgt lediglich ca. 8'000 Franken. Allfällige im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen Konzept entstehende ungedeckte Kosten, werden aus den übrigen Bundesmitteln für das Asylwesen abgedeckt. Sie belasten den Staatshaushalt nicht.
Mit der Umsetzung kann in ein bis zwei Monaten begonnen werden.