Bahnreform 2 - Regierungsrat fordert grosses Grundnetz
28.04.2004 - Solothurn – In seiner Stellungnahme an das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zur Vernehmlassung der zweiten Stufe der Bahnreform fordert der Regierungsrat ein grosses Grundnetz in der Verantwortung des Bundes. Die Zuteilung der Strecken zum Grundnetz und in die finanzielle Verantwortung der Kantone übergehenden Ergänzungsnetz müsse nach objektiven Kriterien erfolgen.
In seiner Antwort an das UVEK begrüsst der Regierungsrat die Harmonisierung der Infrastrukturfinanzierung und die Gleichbehandlung der Transportunternehmungen als wesentliche Ziele der zweiten Stufe der Bahnreform. Mit diesen Massnahmen erfolgt auch im Bereich der Finanzierung der Infrastruktur eine Gleichstellung der SBB mit den Privatbahnen.
Mit der Bahnreform wird die Infrastruktur der Bahnen in ein Grundnetz und ein Ergänzungsnetz aufgeteilt. Das Grundnetz umfasst dabei die Infrastruktur der Strecken von übergeordneter Bedeutung. Die Kantone sind federführend für das Ergänzungsnetz verantwortlich. Der Regierungsrat erachtet die im Vernehmlassungsentwurf enthaltenen Zuteilungskriterien, z. B. nach Spurweite der einzelnen Strecken, als nicht zielführend. Vielmehr müsse die Netzzuteilung nach objektiven Kriterien anstelle der bisherigen historisch gewachsenen Strukturen erfolgen. Die Zielsetzungen der Bahnreform - klare Zuständigkeiten und weniger Schnittstellen – liesse sich am besten mit einem "Grossen Grundnetz plus" erreichen. Der Regierungsrat fordert daher ein umfassendes "Grosses Grundnetz Plus". In dieses Netz müssten auch die Strecken
- Oensingen – Balsthal (OeBB),
- Solothurn – Niederbipp (asm) und
- Basel-Heuwaage – Flüh – Rodersdorf (BLT)
aufgenommen werden.
Alle diese Strecken erfüllten die von der Konferenz der Direktoren des öffentlichen Verkehrs erarbeiteten Richtlinien für die Aufnahme ins Grundnetz. Bei der Strecke Basel – Flüh – Rodersdorf ist dabei von Bedeutung, dass zwischen den Stationen Flüh (SO) und Rodersdorf (SO) die französische Gemeinde Leymen bedient wird. Im Hinblick auf den internationalen Verkehr – insbesondere auf die Finanzierung dieses internationalen Streckenabschnitts – seien diese ins Grundnetz aufzunehmen.
Der Regierungsrat fordert ferner die Schaffung einer Rechtsgrundlage, damit die Kantone von Seiten des Bundes für die Einsatzbereitschaft der Chemie-, Oel- und Strahlenwehren auf dem Bahnnetz finanziell unterstützt werden können.
Für den Regierungsrat ist es von grosser Bedeutung, dass die Bahnreform für die Kantone haushaltsneutral umgesetzt wird. Dies garantiert, dass die Kantone diese Aufgabe mit gleichbleibenden Ausgaben bewältigen können.