| 28.04.2004 - In Kraft gesetzt - Die am 3. März 2002 mit der Annahme des Gegenvorschlags zur Volksinitiative «100 Kantonsräte sind genug» geänderten Art. 43 Abs. 3, 66 Satz 1 und 67 Abs. 2 der Kantonsverfassung auf den 1. Mai 2004
- die Änderung des Gesetzes und der Verordnung über öffentliche Beschaffungen auf den 1. Mai 2004
Botschaft und Entwurf an den Kantonsrat verabschiedet - für die Zuteilung der Kantonsratssitze an die Wahlkreise für die Amtsperiode 2005 - 2009
- zur Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Stellung bezogen - zum Entwurf der Bahnreform 2
- zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung
- zur Unternehmenssteuerreform II
- zum Bericht betreffend Änderung der Bestimmungen über die internationale Amtshilfe im Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel
- zum Einspruch gegen die Verordnung über das Kuratorium für Kulturförderung. Dem Kantonsrat wird die Ablehnung des Einspruchs beantragt.
beschlossen - die Vergabe der Sportpreise für das Jahr 2004
STAATSKANZLEI |