KANTONSRAT: FIKO: Vorgaben zum Budget 2005 bleiben

30.04.2004 - Solothurn – Die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates ist nicht bereit, von ihren Vorgaben zum Voranschlag 2005 abzuweichen und hält an einem Budget mit 20 Mio Franken Ertragsüberschuss fest. In Bezug auf das Spitalgesetz stimmte sie den Änderungsanträgen der SOGEKO zu. Zustimmung fand auch der Variantenentscheid zur Spitalregion Solothurn-West. Die Diskussion um die Einführung einer Defizit- und Steuererhöhungsbremse zur Sanierung des Haushaltgleichgewichtes wurde im Hinblick auf die Abstimmung vom 16. Mai über das Steuerpaket ausgesetzt.

Unter dem Präsidium von Hansruedi Wüthrich (FdP/JL, Lüterswil) musste die FIKO zur Haltung des Regierungsrates bezüglich der Vorgaben zum Voranschlag 2005 Stellung beziehen. Dieser beantragte der Kommission, aufgrund von drohenden Mehrkosten im operativen Bereich eine ausgeglichene Erfolgsrechnung (Laufende Rechnung) bei 80 Mio Franken Nettoinvestitionen (ohne Kosten für die Umfahrungen in Olten und Solothurn von acht Mio Franken) und einem Selbstfinanzierungsgrad von mindestens 100 Prozent zu akzeptieren. Die bürgerliche Mehrheit der FIKO wollte jedoch nicht vom eingeschlagenen Weg abweichen. Dies um so mehr, als die Staatsrechnung 2003 mit einem erfreulichen Überschuss abschloss. Mit 7 zu 3 Stimmen bekräftigte die FIKO ihre Vorgaben zum Budget 2005, welche einen operativen Ertragsüberschuss von 20 Mio Franken bei maximal 80 Mio Nettoinvestitionen und mindestens 100 Prozent Selbstfinanzierungsgrad vorsehen.

Spitalgesetz: Zustimmung zu den Anträgen der SOGEKO

In Bezug auf die Finanzkompetenzen hätte sich zwar die FIKO für den Kantonsrat analog wie bei den Investitionen für den Strassenbau eine Obergrenze von 25 Mio Franken vorstellen können. Sie wollte aber bewusst keine Differenz zur Sachkommission schaffen, auch im Bewusstsein, dass 10 oder 25 Mio Franken im Spitalbau ohnehin relativ tiefe Limiten sind. Die FIKO stimmte daher den Anträgen der Sozial- und Gesundheitskommission zu den noch offenen Bestimmungen zu.

Mehrheitlich unbestritten war auch der Antrag des Regierungsrates, das Spital Grenchen operationell und betrieblich mit dem Bürgerspital Solothurn zusammenzulegen und die Frauenklinik in Grenchen aufzuheben. Ein Antrag, aus finanziellen Überlegungen auf das Geschäft gar nicht einzutreten und gleich eine Schliessung des Spitals Grenchen auf den nächst möglichen Zeitpunkt zu verlangen, wurde jedoch wuchtig verworfen. Es gelte, bei der Spitalplanung behutsam und schrittweise vorzugehen.

Nicht zum ersten Mal standen zwei Änderungen der Kantonsverfassung auf der Traktandenliste, welche zum Ziele haben, eine verfassungsmässige Grundlage für Massnahmen zur Herstellung des Haushaltgleichgewichtes und zum Abbau der Verschuldung einzuführen. Im Vordergrund stehen die Einführung einer Defizit- und Steuererhöhungsbremse, des Dringlichkeitsrechts sowie einer Sondersteuer von maximal vier Prozent zum Abbau des Verlustvortrages. Die Sondersteuer käme nur zum Einsatz, wenn der vorgesehene mässige Abbau des Verlustvortrages (vier Prozent pro Jahr) nicht anders bewerkstelligt werden könnte. Die Meinungen der Fraktionen fielen denn auch unterschiedlich aus und konzentrierten sich auf die Frage, ob der Haushalt nur ausgabenseitig oder auch einnahmenseitig saniert werden soll. Umstritten war auch das Dringlichkeitsrecht. Einig war man sich in der Einschätzung, dass sich die Ausgangslage je nach Ergebnis der Abstimmung vom 16. Mai über das Steuerpaket des Bundes verändern könnte. Im Falle einer Annahme des Steuerpaketes und den daraus folgenden Mehrbelastungen für den Kanton müsste wohl die ganze Problematik der Haushaltsanierung neu aufgerollt werden. Die FIKO beschloss daher, die Weiterberatung der Vorlagen auf die nächste Sitzung zu verschieben.