KANTONSRAT: Massnahmen im Volksschulgesetz für verhaltensauffällige Schüler

13.04.2004 - Solothurn – Das Volksschulgesetz soll um Massnahmen im Zusammenhang mit verhaltensauffälligen Schülern erweitert werden. Den betroffenen Lehrkräften und Schulkommissionen/Schul-leitungen sollen die nötigen rechtlichen Grundlagen für Disziplinar- und andere pädagogisch sinnvolle Massnahmen zur Verfügung gestellt werden. Die kantonsrätliche Bildungs- und Kulturkommission (BIKUKO) liess sich über die Vorarbeiten informieren.

Die heutige Gesetzgebung für die Volksschule enthält kaum Angaben über Disziplinarmassnahmen gegenüber Schülern und Eltern, deshalb ist die Ausarbeitung einer Kantonsratsvorlage zur Änderung des Volksschulgesetzes in Arbeit. Die BIKUKO liess sich unter der Leitung ihrer Vizepräsidentin, Silvia Petiti (SP), von den Verantwortlichen des Departementes für Bildung und Kultur über den aktuellen Stand orientieren. Grundsätzlich sollen bei einem Schulausschluss die Inhaber der elterlichen Gewalt, nötigenfalls unter Beizug von Fachstellen und mit Hilfe der Schulkommission/Schulleitung für eine angemessene Betreuung und Beschäftigung sorgen. In jedem Schulhaus soll eine schulhausinterne Kontaktperson (Schik) zur Verfügung stehen. Für Ausnahmefälle werden Time-out-Plätze geschaffen. Notfalls kann auch der schulpsychologische Dienst miteinbezogen werden. Die Wiedereingliederung und Beendigung der ordentlichen Schulzeit muss gewährleistet sein. Die Lehrpersonen planen die rechtzeitige Wiedereingliederung und die Eltern werden stärker in die Pflicht genommen.

Reform Sekundarstufe I
Die Kommission liess sich auch über den Stand der Reform der Sekundarstufe I informieren. Wenn alles nach Plan geht, wird die bisherige vielgliedrige Oberstufe ab dem Schuljahr 2006/07 von Sekundarschule mit vier Abteilungen abgelöst, die der Volksschule zugeordnet wird. Die Struktur wird vereinfacht und die Schultypen neu in die Abteilungen K (Kleinklassen), B (Basisanforderungen), E (erweiterte Anforderungen) und P (Progymnasium) eingeteilt. Der Übertritt von der Primarschule in alle Abteilungen der Sekundarschule soll einheitlich am Ende des 6. Schuljahres stattfinden. Der Übertritt aus der Abteilung P der Sekundarschule in die gymnasiale Maturitätsschule ist nach dem 8. Schuljahr vorgesehen. Einzig für die Bezirke Dorneck und Thierstein gilt wegen des Anschlusses an die weiterführenden Schulen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt eine spezielle Regelung. Die Reform wird eine stärkere Zentrenbildung auf der Sekundarstufe I zur Folge haben.