KANTONSRAT: SOGEKO - Spitalgesetz erneut beraten
13.04.2004 - Solothurn – Die kantonsrätliche Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) hat die Finanzkompetenz des Kantonsrats im neuen Spitalgesetz und die Frage der beruflichen Vorsorge des Spitalpersonals erneut beraten.
Das Spitalgesetz wird voraussichtlich in der nächsten Kantonsratssession abschliessend beraten.
In der letzten Session hat der Kantonsrat das Spitalgesetz an die SOGEKO zurückgewiesen, mit dem Auftrag die Finanzkompetenz des Kantonsrates betreffend Investitionsentscheide noch einmal zu überprüfen. Auch der umstrittene Paragraph über die berufliche Vorsorge der Angestellten der zukünftigen Spital AG wurde nach einem Rückkommensantrag von der Kommission unter der Leitung von Peter Gomm, (SP, Olten) erneut diskutiert.
In Anbetracht des hohen Investitionsbedarfs in den Spitälern soll der Kantonsrat zukünftig über Verpflichtungskredite für neue Ausgaben zugunsten des Spitals bis maximal zehn Mio. Franken abschliessend entscheiden können. Ausgaben bis maximal fünf Mio. Franken sollen in der Kompetenz des Regierungsrates liegen. Höhere Ausgaben von mehr als zehn Mio. Franken sollen dem obligatorischen Referendum unterliegen.
Zur Zeit sind die Angestellten des Bürgerspitals Solothurn in der Pensionskasse der Bürgergemeinde Solothurn versichert, während die Angestellten der andern Spitäler in der Kantonalen Pensionskasse versichert sind. Grundsätzlich ist unbestritten, dass alle Angestellten der Spital AG in der gleichen Vorsorgeeinrichtung versichert sein sollen und eine Ueberführung des Spitalpersonals in eine neue Personalvorsorgeeinrichtung auch wegen der vom Kanton für diesen Fall zu finanzierenden Deckungslücke von 47 Mio. Franken nicht in Frage kommt. Nach angeregter Diskussion hat die SOGEKO entschieden, dass sie auf einen an der letzten Sitzung abgelehnten und von der Finanzkommission aber wieder aufgenommenen Antrag zurückkommen will. Einstimmig unterstützt sie die Regelung, dass bis spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes der Regierungsrat auf Antrag der Aktiengesellschaft die berufliche Vorsorge des gesamten Personals regelt. Vorher soll er die Vertreter der Personalverbände und die bisherigen Versicherungsträger anhören.
Das Spitalgesetz wird voraussichtlich in der nächsten Kantonsratssession abschliessend beraten.