Teilrevision der sozialen Krankenversicherung – Ja mit Vorbehalten
28.04.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement des Innern im Grundsatz die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen im Bereich der sozialen Krankenversicherung. Er macht indes Vorbehalte im Bereich der Pflegetarife und bezüglich der Neuregelung der Prämienverbilligung.
Die wesentlichsten Änderungen, welche der Bundesrat in vier separaten Botschaften vorschlägt, betreffen die Einführung der Vertragsfreiheit, die Spitalfinanzierung, die Pflegetarife, die Neuregelung der Prämienverbilligung sowie die Erhöhung der Kostenbeteiligung.
Der Regierungsrat begrüsst im Wesentlichen die vorgeschlagenen Änderungen. Der Vorschlag des Bundesrates, die Pflegetarife einzufrieren, wird indes abgelehnt, wenn nicht gleichzeitig der Tarifschutz im Bereich der Alters- und Pflegeheime gelockert bzw. aufgehoben wird. Ansonsten müsste die öffentliche Hand die Differenz zwischen den effektiv anfallenden KVG-pflichtigen Pflegekosten und den von den Krankenversicherern in der Höhe der Rahmentarife übernommenen Kosten tragen. Dies wäre für den Regierungsrat inakzeptabel.
Die vorgeschlagene Einführung eines gesamtschweizerischen Sozialziels im Bereich der Prämienverbilligung wird vom Regierungsrat zwar nicht grundsätzlich abgelehnt. Es stellt sich für ihn aber die Frage, wer die damit verbundenen Kosten zu tragen hätte. Die Aufstockung der Bundesbeiträge in der Prämienverbilligung um 200 Millionen Franken sei diesbezüglich zwar be-grüssenswert. Mit dieser Summe könnten die anfallenden Mehrkosten indes nicht aufgefangen werden, so dass hier die Kantone zu Mehrleistungen verpflichtet würden. Unter dieser Prämisse lehnt der Regierungsrat das vorgesehene Sozialziel ab.
Ferner gibt der Regierungsrat zu bedenken, dass mit der Reform der Prämienverbilligung neu auf den Bundessteuerdaten basiert wird. Sollte das Steuerpaket am 16. Mai 2004 vom Volk angenommen werden, so führt dies absehbar zu einer massiven Ausweitung der Prämienverbilligungsberechtigten mit weitreichenden finanziellen Folgen. Dies müsse bei der Ausgestaltung der Reform berücksichtigt werden.