Totalrevision der Pflanzenschutzmittelverordnung – Ja mit Vorbehalt
07.04.2004 - Solothurn - Der Regierungsrat befürwortet in seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement grundsätzlich die Totalrevision der eidgenössischen Pflanzenschutzmittelverordnung. Er macht dazu jedoch verschiedene Verbesserungsvorschläge und verlangt insbesondere ein weitgehendes Verbot von Pflanzenschutzmitteln in den engeren Grundwasserschutzzonen (S1 und S2).
Die Totalrevision bezweckt primär eine Anpassung an das EU Recht und damit eine Vereinfachung der Abläufe für die Bewilligung und Anerkennung von Pflanzenschutzmitteln. Im Weiteren werden alle gesetzlichen Grundlagen in diesem Bereich in einer einzigen Verordnung zusammengefasst und mit dem neuen Chemikalienrecht, welches ebenfalls in Revision ist, abgestimmt.