Oberämter ISO-zertifiziert
25.08.2004 - Solothurn - Die ISO-Zertifizierungsstelle, die schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme (SQS) hat den Solothurner Oberämtern das begehrte ISO-Zertifikat erteilt und bescheinigte ihnen Kundenfreundlichkeit, ein hohes Qualitätsbewusstsein der Mitarbeitenden, eine gute Qualität der Dienstleistungen, straffe Abläufe und eine schlanke Organisation.
Jede grössere Organisation braucht dezentrale Strukturen. Die Oberämter und Amtschreibereien nehmen nach der Kantonsverfassung in den Amteien diese dezentralen Verwaltungsaufgaben wahr. In den letzten drei Jahren wurden die Aufgaben der Oberämter gestrafft und zu fünf Kernbereichen zusammengefasst: Soziale Aufgaben, Schlichtungen, Beratungen-Bewilligungen, Vollstreckungen und Wahlen und Abstimmungen.
All diese Aufgaben werden in bestimmten Verfahrensabläufen (Prozessen) wahrgenommen, welche nunmehr zertifiziert sind. Besonders hervorzuheben ist die Vereinheitlichung der Abläufe auf allen Oberämtern.
Eine Zertifizierung schützt nicht vor Fehlern. Das ISO-System ermöglicht aber, Fehler zu lokalisieren. Die Zertifizierungsstelle formulierte denn auch Empfehlungen, welche es ermöglichen, die Dienstleistungsqualität und die Verfahrensabläufe weiter zu verbessern und damit zu einer hohen Kundenzufriedenheit beizutragen.
Die Aufgaben der Oberämter im Detail
Zu den sozialen Aufgaben gehören die Alimentenbevorschussung, die Pflegekinderaufsicht und die Aufsicht über das Vormundschaftswesen.
Zu den Schlichtungen gehören hauptsächlich Fragen zur Gleichstellung, die Mietschlichtung und die Problemlösung aus Hundehaltung.
Gesetzesvollzug und Rechtsprechung sind nichts, wenn die Anordnungen nicht auch vollstreckt werden. Die Oberämter vollstrecken Urteile aus dem Zivilrecht und Verfügungen aus dem Verwaltungsrecht und nehmen die sogenannte Exmission (zwangsweise Wohnungsräumung) bei Mietern und Mieterinnen vor, welche ihre Wohnungsmiete nicht bezahlen.
Die Oberämter sind aber auch Anlaufstellen in der Region für die vielfältigen Anliegen der Einwohner. Sie klären Einbürgerungsvoraussetzungen oder Adoptionsverhältnisse ab und erteilen Bewilligungen und stellen Ausweise aus. (von der Fischereikarte bis zu Fahrvergünstigungen im öffentlichen Verkehr für Menschen mit Behinderungen).
Schliesslich sorgen die Oberämter unter Anleitung der Staatskanzlei dafür, dass Wahlen und Abstimmungen rechtmässig durchgeführt werden.