Regionalpolitik – willkommene Neuorientierung, dennoch Vorbehalte
25.08.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat befürwortet in seiner Vernehmlassung an das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement zum Bundesgesetz über die Regionalpolitik deren Neuorientierung grundsätzlich, bringt aber wesentliche Vorbehalte zu einigen Instrumenten sowie organisatorischen und Vollzugsfragen an.
Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Neuorientierung der Regionalpolitik (NRP) und deren Aufteilung in eine gross- und kleinräumige Ebene, beantragt aber klarere Zielsetzungen insgesamt und für die Teilbereiche.
Er zeigt Verständnis für die finanzielle Redimensionierung. Die Stiftungslösung für die kleinräumige Regionalpolitik, welche im wesentlichen die bisherigen räumlichen Geltungsbereiche umfasst, wird unter Vorbehalten zu organisatorischen und finanziellen Aspekten befürwortet. Nach Abwägung sämtlicher Aspekte fordert der Regierungsrat aber eine Beibehaltung der einzelbetrieblichen Förderung in sorgfältig ausgewählten Fällen.
Bund und Kantone betreiben seit über 30 Jahren eine aktive Regionalpolitik. Diese erstreckt sich auf Berggebiete, den ländlichen Raum und Regionen, welche wirtschaftlich krisenanfällig oder an der Landesgrenze liegen. Nach anfänglicher, stark ausgleichsorientierter Ausrichtung auf die Erhaltung und Verbesserung der Grundversorgung und vor allem der baulichen Infrastruktur wurden in den letzten zehn Jahren vermehrt Vorhaben gefördert, welche die wirtschaftliche Entwicklung einer Region unterstützen. Von der Bundeshilfe konnten der Kanton Solothurn insgesamt, der Bezirk Thal und andere ländliche Gebiete sowie zahlreiche Firmen profitieren und ihre Strukturen veränderten Rahmenbedingungen leichter anpassen.