Seminarhotel Solothurn: Abweisung der Beschwerden

18.08.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat hat die Beschwerden von 29 privaten Beschwerdeführern gegen den Teilzonen- und Gestaltungsplan "Seminarhotel/Kreuzackerpark Ost" abgewiesen und den Plan genehmigt. Die Würdigung des Projektes hinsichtlich der städtebaulichen und architektonischen Aspekte fand vor Einleitung des Nutzungsplanverfahrens im Rahmen eines Wettbewerbs statt. Der Regierungsrat beurteilt den vorliegenden Nutzungsplan als recht- und zweckmässig.

Der Regierungsrat stellt in seinem Entscheid fest, dass die Vorinstanz die erforderliche Interessenabwägung im Teilzonen- und Gestaltungsplanverfahren pflichtgemäss vorgenommen hat. Dem öffentlichen Interesse an der Planänderung gebührt vor der Planbeständigkeit des erst zweieinhalb Jahre alten Zonenplanes Vorrang. Es liegen gewichtige Gründe für eine Planänderung vor. Der Teilzonen- und Gestaltungsplan erfüllt die Anforderungen nach dem Planungs- und Baugesetz, weil nebst der architektonischen Güte des Hotelbaukörpers (Solitär) insbesondere auch die Einbindung des Stadtparks im vorliegenden Projekt optimal berücksichtigt wird.