Berichtigung der Klassifikationen für die Lehrergehälter 2002-2004
08.12.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat hat die Berichtigung der Klassifikationen der Einwohnergemeinden zur Berechnung des staatlichen Anteils an den Besoldungskosten für die Lehrkräfte beschlossen. Dies betrifft die Kosten der Lehrkräfte an den Volksschulen, an Kindergärten und an Musikschulen in den Jahren 2002 – 2004. Die bereits veröffentlichte Klassifikation 2005 wird keine Aenderung erfahren und bleibt gültig. Das Ergebnis zeigt, dass in den Jahren 2002 und 2003 gesamthaft rund 7,5 Millionen Franken zuviel an die Gemeinden vergütet wurde. Das sind 3,6 % der gesamten Subventionssumme von rund 208 Millionen Franken.
Der Regierungsrat hatte Ende August 2004 das Amt für Volksschulen und Kindergarten (AVK) beauftragt, die Klassifikationen für Lehrerbesoldungen für die Jahre 2002, 2003 und 2004 zu überprüfen und neu zu rechnen. Es hatte sich gezeigt, dass die Berechnungen auf teilweise falschen Grundlagen basierten. Die berichtigten Klassifikationen bilden nun die Grundlage für alle weiteren Subventionsabrechnungen.
Die Berechnungsgrundlagen, die Ergebnisse und der Differenzenausweis wurden den Gemeinden Ende November 2004 zugestellt.
Die geschuldeten Beträge aus den Jahren 2002 und 2003 sollen mit der zweiten Akontozahlung für das 2005 (im Oktober 2005) verrechnet werden. Die zinsfreie Rückzahlungsfrist beträgt somit ein Jahr nach Eröffnung der Differenzbeträge.
Finanzschwachen Gemeinden, oder Gemeinden die ein begründetes Liquiditätsproblem haben, kann, auf Gesuch hin, zur Rückerstattung der geschuldeten Beträge aus den Jahren 2002 und 2003 eine Verrechnung in maximal drei Teilen, jeweils mit der zweiten Akontozahlung 2005, 2006 und 2007, gewährt werden. Die Entscheidungsgrundlage über eine Fristerstreckung basiert auf dem Steuerkraftindex der Gemeinden. Zuständig für Fristerstreckungen ist das AVK.
Diese Lösung wurde im Einvernehmen mit dem Verband Solothurner Einwohnergemeinden (VSEG) und dem Verband der Solothurner Gemeindebeamten (VSG) getroffen.