| 15.12.2004 - beschlossen - eine Änderung der Verordnung über die Veröffentlichung des Erwerbs von Grundeigentum (Das Einspruchsrecht des Kantonsrates bleibt vorbehalten)
- die Inkraftsetzung der Selbständigen Gerichtsverwaltung auf den 1. August 2005
- die Inkraftsetzung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung sowie zum Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih auf den 1. Januar 2005
- Die Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung sowie zum Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih
Stellung bezogen - zur Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches betr. die Umsetzung von Art. 123a der Bundesverfassung über die lebenslängliche Verwahrung extrem gefährlicher Straftäter und einzelne nachträgliche Korrekturen am neuen Massnahmenrecht
STAATSKANZLEI |