Gemeinsamer Kampf gegen Lohndumping

21.12.2004 - Solothurn– Mit dem Vertrag zwischen der Schweiz und der EU über die Personenfreizügigkeit traten per 1. Juni 2004 die flankierenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping in Kraft. Seither verspürte man auch im Kanton Solothurn eine erhöhte Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte. Probleme treten vor allem bei den sogenannten entsandten Arbeitnehmenden auf. Um die negativen Auswirkungen wirksam zu bekämpfen, haben die Sozialpartner und das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) gemeinsame Verfahrensabläufe erarbeitet.

Seit dem 1. Juni 2004 ist der Vertrag über den freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der EU in Kraft. Damit wurde auch die Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen aufgehoben. Um ein Sozial- und Lohndumping zu Ungunsten der Schweizer Arbeitnehmenden zu verhindern, gelangte gleichzeitig ein System von flankierenden Massnahmen zur Anwendung. In den massgebenden Gesetzen ist deren Vollzug geregelt. Neben den eidgenössischen und kantonalen tripartiten Kommission spielen bei den allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (GAV) die paritätischen Berufskommissionen bei der Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen eine wichtige Rolle. Zusätzlich ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) für die kantonalen Vollzugsaufgaben zuständig.

Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Gefahr von Lohndumping vor allem bei den sogenannten entsandten Arbeitnehmenden besteht. Dabei handelt es sich einerseits um Angestellte eines ausländischen Unternehmens, die zur Erbringung einer Dienstleistung für kurze Zeit (weniger als drei Monate) in der Schweiz tätig sind. Anderseits fallen aber auch ausländische Angestellte darunter, die für weniger als drei Monate bei einem schweizerischen Unternehmen angestellt sind. Seit dem 1. Juni 2004 sind allein im Kanton Solothurn 1'794 Personen als entsandte Arbeitnehmende resp. ausländische Arbeitnehmende mit Stellenantritt bei einem Schweizer Unternehmen für weniger als drei Monate gemeldet worden.Den Kontrollorganen besonders schwer zu schaffen machen dabei die sogenannten "Scheinselbständigen" sowie die Personalverleiher.

An einer gemeinsamen Koordinationssitzung haben sich die kantonalen Behörden, die kantonale tripartite Kommission sowie die paritätischen Berufskommissionen auf Verfahrensabläufe verständigt, die das gemeinsame Vorgehen gegen Verstösse sowie den Daten- und Informationsaustausch fördern. Zudem wird das AWA eine Arbeitsmarktkontrollstelle schaffen. Das Ziel dieser Bestrebungen ist es, durch die gesetzlich vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten fehlbare Arbeitgeber zu bestrafen. Auf diese Weise sollen Lohn- und Arbeitsbedingungen, die nicht den orts- und branchenüblichen Massstäben entsprechen, verhindert werden. Gleichzeitg werden aber auch die einheimischen Gewerbebetriebe vor ausländischen Konkurrenten geschützt, die mit unrechtmässigen Preisen den fairen Wettbewerb verzerren.