Grundsätzliches Ja zur zur 5. IV Gesetzesrevision
22.12.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat unterstützt in seinem Schreiben an das Bundesamt für Sozialversicherung den vom Bundesrat zur Vernehmlassung vorgelegten Entwurf und erläuternden Bericht zur 5. IV-Revision im Grundsatz. In einzelnen Punkten macht er alternative Vorschläge. Mit der Revision verfolgt der Bundesrat das Ziel, die Rentenzunahme abzubremsen und das jährliche Defizit zu senken. Er erwartet in der definitiven Botschaft konkretere Zahlen.
Die Früherkennung, die Integrationsmassnahmen und die Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) sind die Schlüsselaspekte der Vorlage. Die Revision muss vor allem verbesserte Instrumente zur Wiedereingliederung beziehungsweise zur Verhinderung der Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt bereitstellen. Die Gesamtschau der sozialen Sicherheit dürfe jedoch nicht in den Hintergrund treten, sonst – so der Regierungsrat - führten positive Änderungen in der IV zu negativen Anreizen bei anderen Systemen.
Die Früherkennung ist das Gebot der Stunde, damit die IV überhaupt ihr primäres Ziel, Eingliederung vor Rente, verfolgen kann. Die Früherfassung von Menschen, welche in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sind, ist eine gemeinsame Aufgabe der Versicherten, der Arbeitgeber, ihrer Krankentaggeld- und Unfallversicherer, der Sozialämter und der IV-Stelle. Der rasche Zugang und die Beratung vor Ort sind entscheidend, um erfolgreiche Integrationsmassnahmen einzuleiten.
Der Regierungsrat schlägt in seiner Vernehmlassung deshalb vor, diese Massnahme als festen Bestandteil ins Gesetz aufzunehmen und nicht nur als Pilotprojekt in den Übergangsbestimmungen zu deklarieren. Die bestehenden Eingliederungsmassnahmen sollen unkomplizierter und die neuen Integrationsmassnahmen zur Förderung und zum Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit sollen flexibel und praxisgerecht eingesetzt werden können. Die IV sollte die bestehenden Beschäftigungsprogramme und die arbeitsmarktlichen Massnahmen der Arbeitslosenversicherung (ALV) nutzen dürfen. Damit diese Massnahmen im Rahmen der Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) durchgeführt werden können, müsse die IV-Stelle vor Ort bleiben und mit genügend personellen Ressourcen dotiert werden. Der Regierungsrat lehnt daher die Regionalisierung der IV-Stellen ab und schlägt zur Harmonisierung der Praxis vor, dass der Bund leistungs- und wirkungsorientierte Steuerungs- und Qualitätssicherungsinstrumente einführt.
Er unterstützt zudem die vorgesehene Harmonisierung der Taggeldsysteme von IV und Arbeitslosenversicherung. Die Überführung der Medizinischen Massnahmen zur Beruflichen Eingliederung (Art. 12 IVG) ins Leistungssystem der Krankenversicherung bereinigt unnötige Doppelspurigkeiten. Für Erwachsene stimmt er dieser Änderung zu, empfiehlt aber im Sinne von präventiven Massnahmen für die erstmalige berufliche Ausbildung ihre Beibehaltung für Minderjährige.
Im Weiteren lehnt der Regierungsrat die Aufhebung der Zusatzrenten für Besitzständer ab, führt diese Massnahme doch zu einer Kostenverlagerung zu Lasten der Ergänzungsleistungen. Ohne Zusatzfinanzierung könne die IV nicht saniert werden. Der Bundesrat schlägt die Erhöhung der Mehrwertsteuer oder aber eine entsprechende Erhöhung der Lohnbeiträge vor. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass der Weg über die Erhöhung der Mehrwertsteuer eingeschlagen werden sollte.