Handänderungen an Grundstücken werden weiterhin veröffentlicht
15.12.2004 - Solothurn - Die Veröffentlichung von Handänderungen an Grundstücken im Amtsblatt sollen auch nach der Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, welches den Kantonen die Publikation freistellt, weitergeführt werden. Diesen Grundsatzentscheid fällte der Regierungsrat mit der Änderung der Verordnung über die Veröffentlichung des Erwerbs von Grundeigentum.
Durch eine Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches sind die Kantone ab 1. Januar 2005 nicht mehr zur Veröffentlichung des Grunderwerbs verpflichtet. Sie können aber die Veröffentlichung des Erwerbs von Eigentum an Grundstücken vorsehen.
Die Publikation von Handänderungen an Grundstücken entspricht einer jahrzehntelangen Tradition im Kanton Solothurn. Sie schafft Transparenz und entspricht einem Bedürfnis der Bürger sowie auch der kantonalen und kommunalen Verwaltungen.
Die Veröffentlichung von Handänderungen im kantonalen Amtsblatt soll weitergeführt werden. Der Regierungsrat änderte mit Wirkung ab 1. Januar 2005 die Verordnung über die Veröffentlichung des Erwerbs von Grundeigentum in zwei formellen Punkten. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates.