Ja zur Revision des Urheberrechtsgesetzes
01.12.2004 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassung an das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum in Bern der geplanten Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes zu. Die vorgeschlagenen Änderungen stellen eine notwendige Anpassung an die technologische Entwicklung und eine Umsetzung internationaler Standards dar.
Aufgrund der rasch fortschreitenden Entwicklung insbesondere im Bereich der Digitaltechnologie erachtet der Regierungsrat eine Anpassung des geltenden Urheberrechtsgesetzes als sinnvoll und notwendig. Durch die neuen Verwendungsmöglichkeiten und damit einhergehende Formen der Piraterie seien die Rechtsinhaber nicht mehr genügend geschützt.
Aber auch das Interesse der Nutzer an bedürfnisgerechter Anwendung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien müsse besser gewahrt werden. Die vorgeschlagene Änderung des Urheberrechtsgesetzes trage dem Rechnung. Zudem begünstige sie eine Rechtsharmonisierung im internationalen und regionalen Bereich und gewährleiste somit einen wirksamen Urheberrechtsschutz.
Die Gesetzesrevision schaffe klare rechtliche Rahmenbedingungen für Werkvermittler, sei aber auch seitens der Werknutzer und der kleineren und mittleren Unternehmen zu begrüssen.