Änderung des Aktienrechts – Ja zu mehr Transparenz

Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement den Vorentwurf für eine Änderung des Aktienrechts, welcher mehr Transparenz betreffend Vergütungen an Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung bringen soll.

Mit der gesetzlichen Regelung der Transparenz soll einerseits Interessenkonflikten vorgebeugt werden, die sich daraus ergeben können, dass der Verwaltungsrat die Entschädigung seiner Mitglieder selbst bestimmt. Andererseits soll dem berechtigten Interesse der Aktionäre Rechnung getragen werden, Rechenschaft über die bezogenen Entschädigungen zu erhalten, damit sie ihre Kontrollrechte besser ausüben können.

Vorgesehen ist die Offenlegung der Vergütungen für an einer Börse kotierte Gesellschaften. Gegenstand sind zunächst sämtliche Vergütungen, welche die Gesellschaft an die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung ausrichtet. Unerheblich ist, welcher Natur diese Vergütungen sind und welchen Rechtsgrund sie haben, beispielsweise können dies Honorare, Löhne, Bonifikationen oder aber auch Abgangsentschädigungen sein. Anzugeben ist die Gesamtsumme der ausgerichteten Vergütungen.

Zudem müssen die jedem einzelnen Mitglied des Verwaltungsrats geleisteten Beträge und die höchste auf ein Mitglied der Geschäftsleitung entfallende Vergütung aufgeführt werden.

Weiter sind die Beteiligungen offen zu legen, welche die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung an der Gesellschaft halten.