Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzgebung - Vernehmlassung
Solothurn - Der Regierungsrat hat das Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, ein Vernehmlassungsverfahren im Zusammenhang mit dem neuen Einführungsgesetz zur eidgenössischen Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetzgebung einzuleiten. Das auf den 1.1.2004 in Kraft getretene Bundesgesetz überlässt den Kantonen mehr Aufgaben aber auch mehr Kompetenzen. Das neue Kantonale Einführungsgesetz trägt diesem Umstand Rechnung. Es sieht u.a. die Bildung von regionalen Bevölkerungsschutzkreisen vor, die mit den aussengrenzen der teilweise bereits bestehenden regionalen Zivilschutzorganisationen übereinstimmen müssen. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 1. Mai 2004.
Auf den 1. Januar 2004 ist das neue Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz in Kraft getreten. Es sieht u.a. die primäre Ausrichtung der Massnahmen zum Schutze der Bevölkerung auf Katastrophenereignisse vor. Die Planung der entsprechenden Massnahmen und deren Umsetzung soll künftig im Schosse des Bevölkerungsschutzes erfolgen. Zu diesem Zwecke wird eine vermehrte Zusammenarbeit der künftigen Partner des Bevölkerungsschutzes Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technische Betriebe und Zivilschutz erforderlich sein. Zudem obliegt die Führung bei einem Grossereignis einem gemeinsamen regionalen Führungsorgan.
Der Übergang von der Beitrags zur Zuständigkeitsfinanzierung im Bereich des Zivilschutzes und damit zusammenhängend der Wegfall von Bundessubventionen, ist eine weitere Neuerung im Bundesgesetz, die sich finanziell auf Kantone und Gemeinden auswirken wird. Die Kantone haben aus diesem Grunde die Finanzierung der Zivilschutzaufgaben auf eine neue gesetzliche Basis zu stellen und zu regeln.
Bedingt durch die Herabsetzung des Dienstalters (die Schutzdienstpflicht dauert neu vom 20. bis zum 40. Altersjahr) werden die Bestände des Zivilschutzes eine massive Reduktion erfahren. Im Kanton Solothurn von bisher 12'000 auf neu ca. 3‘500 Personen.
Kleinere Gemeinden sind somit nicht mehr in der Lage, Zivilschutzaufgaben selbständig wahr zu nehmen. Die im neuen Gesetz vorgesehenen Regionalisierungen wurden deshalb bereits vor einiger Zeit iniziiert und zum Teil abgeschlossen.